Vergütung vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Damit wurde der dritte und letzte Reformschritt der großen Pflege(versicherungs)reform der Jahre 2012 bis 2017 endgültig fixiert. Zentral ist hierbei die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, welcher zu umfassenden Anpassungen auf allen Ebenen des Pflegesektors führen wird.

In der vorliegenden Expertise werden die Anpassungen im Bereich von stationärer Vergütung und entsprechenden Personalrichtwerten thematisiert. Die entsprechenden Ergebnisse sind dabei als Vorarbeiten der konkreten Gesetzesformulierung zu verstehen und beziehen sich auf verschiedene Zeitpunkte und Wissensstände.

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