Hinweis zur aktuellen Lage
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es zu kurzfristigen Änderungen bei den Veranstaltungen und deren Ausführung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft kommen. Alle Angaben im Kalender stehen daher unter Vorbehalt.
Informelles Treffen der Experten des Ausschusses für Humanarzneimittel
Die zuständige Behörde für das zentrale Zulassungsverfahren ist die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Die wissenschaftliche Bewertung der Antragsunterlagen zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) vorgenommen. Über diesen Ausschuss sind Wissenschaftler aus allen europäischen Zulassungsbehörden an der Bearbeitung und Bewertung der Anträge beteiligt. Der CHMP erstellt auf Basis der Bewertung ein wissenschaftliches Gutachten und gibt eine Empfehlung zur Zulassung. Diese Empfehlung bildet die Basis für die Entscheidung der EU-Kommission, die die Zulassung ausspricht.
Dies ist eine nicht öffentliche Veranstaltung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Weitere Informationen: Europäische Arzneimittelagentur (Englisch)