Das neue Masernschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Schwächsten und Allerkleinsten in unserer Gesellschaft zu schützen. In Zukunft muss für Kinder beim Eintritt in die Kita oder die Schule ein Masernimpfschutz nachgewiesen werden. Das gilt auch für Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
Die Pflege ist eines unserer zentralen Themen dieser Legislaturperiode. Mit mehr Stellen, mehr Auszubildenden, einer besseren Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen setzt das Bundesgesundheitsministerium alles daran, die Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
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Viele gesetzliche Versicherte müssen zu lange auf einen Arzttermin warten. Das wollen wir ändern. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schafft Anreize für mehr Sprechstunden und sorgt durch Terminservicestellen für schnellere Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten.
Die Versorgung von Patienten wird digitaler und besser – durch Apps auf Rezept, Videosprechstunden und den Ausbau des digitalen Netzwerks im Gesundheitswesen. Dafür sorgt das Digitale-Versorgung-Gesetz.
Der Medizinische Dienst wird organisatorisch von den Krankenkassen gelöst, damit die Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, dass die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen unabhängig geprüft und umgesetzt werden.
Anästhesie- und Operationstechnische Assistenten, Hebammen, Psychotherapeuten oder pharmazeutisch-technische Assistenten – mit den Reformgesetzen sorgt das Bundesgesundheitsministerium dafür, die Attraktivität vieler Gesundheitsberufe zu verbessern, Ausbildungsinhalte zu modernisieren und die Ausbildungen bundesweit zu vereinheitlichen.
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Mit der Einrichtung eines zentralen Implantateregisters können Patientinnen und Patienten in Zukunft auf mehr Sicherheit bauen. So wird gewährleistet, dass die eingesetzten Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und Betroffene bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden können. Auch der Zugang zu neuen Therapien kann so beschleunigt werden.