Abschlussbericht des Expertenbeirats zu den Auswirkungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes
Ein Beirat von Vertreterinnen und Vertretern von Krankenhäusern, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie renommierten Wissenschaftlern hat die Auswirkungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes auf die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser untersucht. Durch das Gesetz erhalten Kliniken eine Pauschale für jedes Bett, das im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und Patienten freigehalten wird.
Der Beirat kommt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass sich die Erlössituation der Krankenhäuser von Januar bis Mai 2020 unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen im Durchschnitt nicht verschlechtert hat. Eine Fortführung der Freihaltepauschale sei daher nicht notwendig. Krankenhäuser mit coronabedingten Erlösausfällen und Mehrkosten sollen jedoch in Zukunft einen individuellen Ausgleich mit den Kostenträgern vereinbaren können.
Downloads
-
Abschlussbericht zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch den Beirat gemäß § 24...
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 117 KB)
-
Analysen zum Leistungsgeschehen, zur Erlössituation von Krankenhäusern und zu betroffenen Patienten und ihrer Versorgung in der Corona-Krise
PDF-Datei (nicht barrierefrei, 876 KB)