Hermann Gröhe: "Wichtiger und notwendiger Schritt zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung"

Grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte passiert das Kabinett

02. August 2017

Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zur Kenntnis genommen und damit den Weg für eine grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte freigemacht.

Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 und dem Pflegeberufereformgesetz haben wir bereits wichtige und notwendige Weichenstellungen vorgenommen, um die Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen zu stärken und zukunftsfest zu machen. Mit der längst überfälligen Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung setzen wir diesen Weg fort: Wir wollen künftigen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine moderne, an die fachlichen Weiterentwicklungen angepasste Ausbildung bieten und legen damit den Grundstein dafür, dass den Patientinnen und Patienten auch weiterhin eine gute und hochwertige zahnärztliche Versorgung zu Gute kommt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Die zahnärztliche Ausbildung erfolgt aktuell auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte. Zwar bieten die Universitäten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, auch heute schon eine moderne Ausbildung an. Dennoch ist es wichtig und notwendig, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der letzten Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen. Der Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung sind jahrelange Diskussionen mit Expertinnen und Experten, den Verbänden und den Ländern vorausgegangen.

Das Studium gliedert sich in Zukunft in einen vorklinischen Studienabschnitt von vier Semestern, in dem das medizinische und das zahnmedizinische Grundlagenwissen vermittelt werden, und in einen klinischen Studienabschnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung.

Die Studiengänge Zahnmedizin und Medizin werden in den ersten Semestern angeglichen und der klinische Studienabschnitt wird durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen ergänzt. Dadurch werden Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet. Zahnmedizinische Befunde können als Früh-, Leit- und Begleitsymptome Hinweise für die Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Umgekehrt haben allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung.

Künftig sollen im Sinne des Präventionsgedankens die Schwerpunkte Vorsorge und Zahnerhaltung besser und noch frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen werden. Durch ein neues Wahlfach und die Einführung des Querschnittsbereichs „Wissenschaftliches Arbeiten“ werden die Fähigkeiten der Studentinnen und Studenten zum wissenschaftlichen Arbeiten gestärkt. Außerdem soll das Studium fächerübergreifend und problemorientiert ausgerichtet sein, um damit den Ansprüchen an eine moderne und interdisziplinäre Lehre gerecht zu werden. Verbessert wird zudem das Betreuungsverhältnis von Lehrenden zu Studierenden bei der praktischen Ausbildung.

Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der diesem Vorhaben noch zustimmen muss. Der Großteil der Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.

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