Spahn: "Digitalisierung kann in der Gesundheit für Patienten einen Unterschied machen"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Krankenhauszukunftsgesetz bei der 1. Lesung im Bundestag

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dass Deutschland bis hierhin so gut durch diese Pandemie, durch diese schwierige Situation gekommen ist, hat vor allem auch mit einem leistungsfähigen, einem robusten Gesundheitswesen zu tun. „Gesundheitswesen“ klingt immer so neutral. Das sind am Ende die vielen Hundertausenden Beschäftigten, die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte, die vielen weiteren Beschäftigten auch in den Krankenhäusern - nicht nur, aber auch -, die täglich und nächtlich ihre Arbeit tun, die nicht Homeoffice machen konnten in den letzten Monaten, die in dieser schwierigen Lage immer vor Ort präsent waren. Ich finde, zu einer solchen Debatte in der Pandemie gehört es auch, ihnen allen Danke zu sagen für das, was sie dort leisten.

Ja, wir sind gut durchgekommen, auch dank der guten Strukturen und Ausstattung in den Krankenhäusern. Wir haben Stand heute mehr freie Intensivbetten, als Frankreich und Italien zusammen überhaupt haben. Das ist ein Beispiel dafür, wie stark und leistungsfähig - übrigens auch in der Fläche, nicht nur in den großen Städten - unser Gesundheitswesen ist.

Ja, es ist nicht alles perfekt. Es hat an vielen Stellen geruckelt, auch im Alltag. Wir haben in unsicherer Lage jeden Tag dazugelernt und auch immer wieder Dinge anpassen müssen. Aber gerade mit Blick auf unser Gesundheitswesen und gerade auch mit Blick darauf, was das Gesundheitswesen jeden Tag leistet, auch in den Krankenhäusern, frage ich mich angesichts von Äußerungen mancher Kritiker, in welchem Land sie in dieser Pandemie eigentlich lieber wären als in Deutschland. Auch das, finde ich, gehört zu dieser Debatte dazu. Ja, es ist nicht alles perfekt. Aber alles in allem kann man schon auch ein Stück stolz und dankbar dafür sein - demütig, aber dankbar -, in dieser Zeit in Deutschland zu sein.

So gut alles funktioniert, so geht es aber auch noch besser. Herr Ullmann, Frau Klein-Schmeink und viele andere haben ja einige Themen angesprochen. Ja, es geht nicht nur um Digitalisierung in der Krankenhausstruktur und im Gesundheitswesen. Aber das ist ein wichtiger Baustein, und um den geht es zumindest in diesem Gesetzentwurf.

Wir haben es doch schmerzhaft erlebt: Es sind immer noch Faxe, die in dieser Pandemie von den Laboren an die Gesundheitsämter gehen, um die Meldungen zu machen. In diesem Bereich holen wir übrigens gerade im Schnellprogramm an Digitalisierung das nach, was in 20 Jahren wegen Blockaden aller Art nicht gelungen ist. Wir haben gesehen und gespürt, wie gut es wäre, jetzt schon eine elektronische Patientenakte zu haben. Das hätte auch manches im Informationsfluss beschleunigt. Sie wird am 1. Januar 2021 kommen.

Ja, wir haben auch erlebt, dass es eine bessere digitale Ausstattung in den Krankenhäusern geben muss. Es darf vor allem nicht nur eine Insellösung sein und nur ein Haus umfassen. Es braucht Schnittstellen und Möglichkeiten, um mit anderen Krankenhäusern, mit anderen Teilen des Gesundheitssystems eng zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Wir haben gesehen, dass das in einer Pandemie und natürlich auch im normalen Betrieb einen wichtigen Unterschied macht und machen kann.

Herr Kollege Weinberg, dass der Bund in der Krise zum ersten Mal seit Jahrzehnten - das muss man sagen - aus Bundeshaushaltsmitteln die Mittel der Länder um 3 Milliarden Euro erhöht und so die Mittel für die Krankenhäuser auf über 4 Milliarden Euro steigen, ist ein deutliches Zeichen. Dass die Koalition sich dazu entschieden hat, zum ersten Mal gerade mit dem Schwerpunkt Digitalisierung wieder in Krankenhäuser zu investieren, ist eben ein klares Bekenntnis dazu, dass Digitalisierung in der Gesundheit für die Patientinnen und Patienten, gerade in den Krankenhäusern, einen Unterschied machen kann. Das drücken wir damit aus, und deswegen ist es ein Zukunftsgesetz für die 20er-Jahre und legt die Basis für die 20er-Jahre in den Krankenhäusern.

Dazu gehören auch Investitionen in die IT-Sicherheit, in Patientenportale, in die elektronische Dokumentation von Pflegebehandlungsleistungen, in Medikationsmanagement und in viele, viele andere Bereiche. Das gilt auch für telemedizinische sektorübergreifende Projekte, die gefördert werden können. Das ist übrigens auch ein Schnellprogramm. Wir wollen kein Konjunkturprogramm wie manches andere, das erst in drei oder fünf Jahren wirkt. Wir haben ja manchmal schon erlebt, dass die Ausgaben erst richtig getätigt werden, wenn die Konjunkturlage schon wieder eine andere ist.

Es geht also darum, schnell, schon im nächsten Jahr, zu Investitionen zu kommen; so sind auch die Fristen. Es geht hier nicht darum, langwierige Bauanträge zu stellen, sondern darum, schnell Investitionen in Geräte, in Ausstattung, in leichte bauliche Veränderungen tätigen zu können. Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese 3 Milliarden Euro tatsächlich auch schnell abfließen und einen Unterschied machen.

Ich sage noch einmal: Es ist natürlich nicht ein abschließender und ein allumfassender Baustein, eine allumfassende Lösung für die Strukturfrage der deutschen Krankenhauslandschaft. Aber gerade mit Blick darauf, dass wir aus dieser Pandemie in die 20er-Jahre gehen, wo das Digitale in allen anderen Lebensbereichen wie selbstverständlich dazugehört, ist es wichtig, dass wir endlich auch in den Krankenhäusern einen Unterschied machen, und das wollen wir mit diesem Gesetz tun.

 

Stand: 10. September 2020
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