Bundesnichtraucherschutzgesetz

Der Bund hat im Rahmen seiner Zuständigkeit Regelungen für einen effektiven Nichtraucherschutz getroffen.

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595) ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Der Bund hat mit dem darin enthaltenen Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz) und wei­teren Rechtsänderungen den Nichtraucherschutz für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grundgesetz zuständig ist.

Stand: 17. April 2024
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