Fragen und Antworten zum Gesetz "Cannabis als Medizin"

Was sind Cannabisarzneimittel?

Als Cannabisarzneimittel werden insbesondere bezeichnet

  • Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und

  • Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften sieht vor, dass Patientinnen und Patienten Cannabisarzneimittel auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhalten können.

Gilt die Ausnahmegenehmigung des BfArM für Personen, die diese bereits haben, auch weiterhin?

Eine vom BfArM erteilte Ausnahmeerlaubnis wird nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vorerst - für 3 Monate - ihre Gültigkeit behalten. Die Möglichkeit der ärztlichen Verschreibung von Medizinal-Cannabis sollten die Betroffenen allerdings frühzeitig mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprechen. Denn auch für Patientinnen und Patienten mit Ausnahmegenehmigung vom BfArM gilt die Vorgabe, dass eine weitere Behandlung mit Cannabisarzneimitteln nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung erfolgen kann. Die Kostenübernahme muss bei der Erstverordnung durch die Krankenkasse genehmigt werden.

In welchen Fällen können Cannabisarzneimittel künftig von der Krankenkasse bezahlt werden?

Damit die Krankenversicherung die Kosten für Cannabisarzneimittel übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.

  • Es gibt keine Alternative zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln oder kann im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes oder der Ärztin nicht zur Anwendung kommen

  • Es besteht die Aussicht auf eine spürbare positive Beeinflussung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.

  • Die Patientin oder der Patient nimmt an einer anonymisierten Begleitforschung teil. Damit sind keine über die Therapie hinausgehenden Untersuchungen oder Interventionen verbunden.

In welchen Fällen kann eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln sinnvoll sein?

Cannabisarzneimittel sollen als Therapie bei schwerwiegend Erkrankten dann verschrieben werden können, wenn keine Therapiealternative besteht.

Zum Beispiel in der Schmerztherapie bei chronischen Erkrankungen, oder wenn im Verlauf einer Krebsbehandlung mit Chemotherapie schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit auftreten, können Cannabisarzneimittel sinnvoll zur Linderung der Beschwerden eingesetzt werden.

Wer entscheidet, welche Patienten eine Erstattung bekommen?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob der oder die Versicherte sinnvoll mit einem Cannabisarzneimittel behandelt werden kann. Bei der ersten Verordnung muss die Erstattung vor dem Beginn der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Behandlung erfüllt sind.

Wie schnell erhalten Patienten, die palliativ versorgt werden, Cannabisarzneimittel?

Patientinnen und Patienten, die im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung behandelt werden, können nicht wochenlang auf eine Entscheidung der Kassen warten. Deswegen sieht das Gesetz für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen eine Genehmigungsfrist von höchstens drei Tagen vor. Die Betroffenen erhalten so eine schnelle und unbürokratische Hilfe.

Was bedeutet "nicht-interventionelle Begleiterhebung"?

Mit der nicht-interventionellen Begleiterhebung sollen durch den Arzt oder die Ärztin bekannte Daten, zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen dokumentiert und an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) übermittelt werden. Die Daten werden anonymisiert, das heißt, sie können der behandelten Person nicht zugeordnet werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird gesetzlich mit der Begleiterhebung beauftragt. Die Ergebnisse fasst ein Studienbericht zusammen, der dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach Abschluss der auf fünf Jahre angelegten Begleiterhebung vorgelegt wird. Er dient dem G-BA als Grundlage für weitere Festlegungen für Kassenleistungen.

Dürfen Patientinnen und Patienten in ihrem Garten oder Gewächshaus selbst Cannabispflanzen anbauen?

Es geht um schwerkranke Menschen, die starke Schmerzen haben. Sie benötigen Hilfe und sie benötigen das in einer standardisierten Qualität. Eigenanbau ist deshalb keine Alternative.

Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in standardisierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht werden. Dazu soll eine staatliche „Cannabisagentur“ aufgebaut werden.

Warum ist eine staatliche Kontrolle des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken wichtig?

Wichtig für den Erfolg der Behandlung mit Cannabisarzneimitteln ist die Qualität der Pflanzen und Pflanzenextrakte. Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in standardisierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht werden. Dabei sind neben den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes die völkerrechtlich bindenden Vorgaben des VN-Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe zu beachten. Diese Vorgaben schreiben vor, dass der Anbau staatlich überwacht wird. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernimmt die Aufgabe der Kontrolle und Überwachung des Cannabisanbaus zu medizinischen Zwecken in Deutschland. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland erfolgen kann, wird die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken über Importe gedeckt werden.

Stand: 17. November 2022
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