Die Demografiestrategie der Bundesregierung – "Jedes Alter zählt"

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. In den letzten 30 Jahren haben die Menschen in Deutschland im Schnitt 7 Jahre hinzugewonnen. Jedes zweite heute geborene Kind hat eine Lebenserwartung von 100 Jahren. Gleichzeitig ist die Zahl der Geburten niedrig. Der Bevölkerungswandel wird in den kommenden Jahrzehnten unser Land tiefgreifend verändern. Die Bevölkerungszahl wird weiter sinken, während gleichzeitig das durchschnittliche Alter der Bevölkerung steigt. Schon heute ist das Durchschnittsalter von rund 44 Jahren zusammen mit Japan das höchste weltweit.

Der demografische Wandel wird das Zusammenleben und die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohlstand und Lebensqualität in den nächsten Jahrzehnten deutlich verändern. Die Demografiepolitik der Bundesregierung hat daher das Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Wohlstand für die Menschen aller Generationen in unserem Land erhöhen und die Lebensqualität weiter verbessern.

Die Bundesregierung hat die Ziele und Politikansätze der seit 2012 bestehenden Demografiestrategie "Jedes Alter zählt" vertieft und am 1. September 2015 die weiterentwickelte Demografiestrategie unter dem Titel "Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen" vorgelegt. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind in wesentlichen Zügen in die weiterentwickelte Strategie eingeflossen.

Mit vier übergeordnete Zielen und Handlungsfeldern stellt die Bundesregierung die Weichen für die Demografiepolitik der kommenden Jahre: Stärkung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials, Förderung des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts, Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen und Gewährleistung solider Finanzen für die Handlungsfähigkeit des Staates. Das Bundesgesundheitsministerium ist mit seinen Gesetzgebungsverfahren und Initiativen maßgeblich an der Umsetzung dieser strategischen Ziele beteiligt. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gesundheitsförderung, medizinische Versorgung und Pflege:

Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz – PrävG)

Vermeiden vor Behandeln – dieser Grundsatz ist der Leitgedanke des Präventionsgesetzes. Prävention trägt dazu bei, die Menschen gesund zu erhalten, auch in fortgeschrittenem Alter. Das Gesetz zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz – PrävG), das im Juli 2015 in Kraft getreten ist, stärkt die Gesundheitsförderung in der Kita, der Schule und im Pflegeheim, insbesondere aber am Arbeitsplatz. Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden weiterentwickelt und der Impfschutz wird verbessert.

Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)

Für gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen zu sorgen oder sie zu erhalten, indem die flächendeckende medizinische Versorgung gesichert wird, dafür schafft das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgsgesetz), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen. Das Gesetz enthält weitere Anreize zur Niederlassung von Ärzten in ländlichen Regionen, stärkt die Rolle der hausärztlichen Versorgung und ermöglicht, Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten in die ärztliche Versorgung einzubinden. Durch die Schaffung eines Innovationsfonds können innovative, sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert werden.

Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG)

Weitere positive Impulse für die medizinische Versorgung auch in ländlichen Gebieten setzt das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG), das in weiten Teilen am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Ziele des KHSG sind unter anderem die Krankenhauslandschaft auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und auf neue Behandlungsmöglichkeiten vorzubereiten sowie die Qualität der medizinischen Versorgung flächendeckend zu sichern.

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)

Telemedizin und digitale Technologien können die Organisation der Gesundheitsversorgung wesentlich unterstützen und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, auch künftig die flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung gerade im ländlichen Raum zu erhalten. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) wurden die Rahmenbedingungen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten nachhaltig verbessert.

Innovationsfonds

Viele Chancen, neue Lösungsansätze für eine bessere medizinische Versorgung unserer älter werdenden Bevölkerung zu entwickeln, bietet der Innovationsfonds. Die rechtliche Grundlage für den Innovationsfonds wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) geschaffen, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Ziel des vom 1.1.2016 bis Ende 2019 laufenden Fonds ist es, mit jährlich 300 Mio. Euro die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln, insbesondere durch eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und die Förderung von praxisnaher Versorgungsforschung. Bei der Förderung von Projektenwird besonders auf eine dauerhafte Übertragbarkeit der Erkenntnisse in die GKV-Versorgung geachtet. Gute Modelle und Projekte sollen einen schnellen Weg in die Regelversorgung finden.

Besonderer Handlungsbedarf ist in dünn besiedelten, ländlichen Regionen mit geringer Versorgungsdichte geben. Deshalb fördert der Innovationsfonds in diesem Jahr u. a. Modelle zur Verbesserung der Versorgung in strukturschwachen und ländlichen Gebieten und Versorgungsmodelle, die Telematik, Telemedizin und E-Health nutzen.

Fachkräftesicherung

Die Alterung der Gesellschaft macht auch vor den Fachkräften in den Gesundheitsberufen nicht Halt. Damit auch in Zukunft genügend Fachkräfte vorhanden sind, um die Gesundheitsversorgung und Pflege einer älter werdenden Bevölkerung zu übernehmen, müssen jetzt die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass die Gesundheitsberufe attraktiver werden und mehr qualifizierte Fachkräfte ausgebildet werden. Mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege hat die Bundesregierung mit Ländern und Verbänden bereits Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräfte in der Altenpflege vereinbart, die erfolgreich sind (so konnte die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege deutlich erhöht werden). In Vorbereitung ist außerdem ein Pflegeberufsgesetz, das die Pflegeausbildung modernisieren und ein einheitliches Berufsbild für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren wird.

Im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“ erarbeiten derzeit Bund und Länder gemeinsam Maßnahmenvorschläge zu den Themenblöcken „Zielgerichteter Auswahl der Studienplatzbewerber“, „Förderung der Praxisnähe“ und „Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium“. Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ beinhaltet neben der praxisnahen, kompetenzbasierten Ausrichtung des Studiums einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung insbesondere auch in bevölkerungsschwachen Regionen.

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)

Anfang Dezember 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Aufbau einer möglichst flächendeckenden und vernetzten Hospiz- und Palliativversorgung, damit alle Menschen dort, wo sie leben, auch gut betreut und versorgt ihre letzte Lebensphase verbringen können.

Verlässliche Finanzierung von Gesundheits- und Pflegesicherung

Ziel der Gesundheitspolitik der Bundesregierung ist es, dass sich auch zukünftig alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen und Alter darauf verlassen können, dass sie die notwendige medizinische und pflegerische Versorgung zeitnah und qualitativ hochwertig erhalten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts gilt es daher, die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, um die hohe Qualität des Gesundheitssystems auch für die Zukunft zu bewahren.

Reform der GKV-Finanzierungsstrukturen

Mit der Reform der Finanzierungsstrukturen zum 1. Januar 2015 wurde der patientenorientierte Preis- und Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen gestärkt. Um für Versicherte sowie Patientinnen und Patienten attraktiv zu sein, müssen sich Leistungserbringer und Kostenträger um eine hohe Qualität der Versorgung und eine wirtschaftlichere Verwendung der Mittel bemühen.

Die Stärkung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen, die mit der Einführung von nicht paritätisch zu tragenden Zusatzbeiträgen im Jahr 2007 einher ging, hat in den letzten Jahren zu erheblichen Anstrengungen der Krankenkassen geführt, effizienter zu wirtschaften und sorgsam mit den Beitragsgeldern der Versicherten umzugehen. Dieser positive Einfluss des Wettbewerbs ist ein wesentlicher Grund für die Beitragsstabilität, von der die Versicherten in den letzten Jahren profitiert haben.

Pflegevorsorgefonds

Mit der Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds durch das Erste Pflegestärkungsgesetz werden die finanzielle Nachhaltigkeit und die Generationengerechtigkeit der sozialen Pflegeversicherung erhöht. Seit Januar 2015 werden nun mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr (das entspricht 0,1 Beitragssatzpunkten) in einen Fonds eingezahlt, den die Bundesbank verwaltet. Damit hat die Bundesregierung die Grundlage zur Bildung einer Rücklage für die Zeit geschaffen, in der die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter mit hoher Pflegewahrscheinlichkeit hineinwachsen. Sie dämpft so Beitragssatzsteigerungen in der Zukunft.

Pflege

Die Umsetzung des Ziels "Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" hängt stark davon ab, unter welchen Bedingungen ältere, hochbetagte und vor allem pflegebedürftige Menschen leben und wie sie in die Gesellschaft integriert sind. Deshalb hat die Bundesregierung die Stärkung der Pflege zu ihrem besonderen Schwerpunkt gemacht und nimmt die bedeutendste Ausweitung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor über 20 Jahren vor. 

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz erhalten alle rund 2,8 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland bereits seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. Die Leistungen für die Pflege zu Hause wurden deutlich verbessert. Pflegende Angehörige werden besser entlastet. Die Unterstüt-zungsangebote für die Pflege zu Hause wurden ausgeweitet. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch zusätzliches Personal für die Betreuung verbessert.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden zum 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeits-begriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwi-schen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken entfällt. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen, um seine Selbständigkeit zu fördern und zu erhalten. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. 

Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wird die Rolle der Kommunen in der Pflege gestärkt. Auch dieses Gesetz soll zum 1.1.2017 in Kraft treten. Das PSG III enthält auch ein Maßnah-menpaket zur Verbesserung der Prävention sowie zur Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug. Die aufeinander abgestimmten Regelungen gegen den Abrechnungsbetrug finden sich im Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch zielen darauf ab, bestehende Lücken bei den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen zu schließen.

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist mit den Neuregelungen im Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz deutlich verbessert worden. Beschäftigte erhalten seit dem 1. Januar 2015 mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Beschäftigte, die in einer akut aufgetretenen Pflegesituation Zeit für die Organisation oder Sicherstellung der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen benötigen, können bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben. Seit 1. Januar 2015 können sie in diesen Fällen Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten.

Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können sich außerdem unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit).

Zudem haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf Familienpflegezeit, d.h. auf eine teilweise Freistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15. Stunden.

Dialogprozess der Demografiestrategie

Die Demografiestrategie der Bundesregierung ruht auf zwei Säulen. Die erste Säule bilden die Gesetzesvorhaben und Projekte der Bundesregierung, mit denen sie Rahmenbedingungen für die Gestaltung des demografischen Wandels setzt und Antworten auf die verschiedenen Herausforderungen gibt. Die zweite Säule ist ein vernetzter Dialog, in dem die Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der Länder und Kommunen, der Sozialpartner und Verbände, der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie der Bürgergesellschaft Lösungsansätze erarbeitet. Dazu gehört z. B. die gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Eine Übersicht zum Dialogprozess und zu den einzelnen Arbeitsgruppen, ihren jeweiligen Arbeitsprogrammen und Mitgliedern finden Sie auf dem Demografieportal des Bundes und der Länder.

Allianz für Menschen mit Demenz

Das Bundesministerium für Gesundheit leitet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Arbeitsgruppe "Allianz für Menschen mit Demenz". Sie soll die Kräfte aller Verantwortlichen für Menschen mit Demenz bündeln. Die Gestaltungspartner der Allianz für Menschen mit Demenz haben die Agenda "Gemeinsam für Menschen mit Demenz" erarbeitet, in der 155 konkrete Maßnahmen vereinbart wurden. Davon sind bereits 136 mit konkreten Initiativen und Projekten hinterlegt. Damit ist der Grundstein für eine Nationale Demenzstrategie gelegt. Die Mitglieder der Allianz werden im Rahmen des Dialogprozesses weiter zusammenarbeiten und die Umsetzung begleiten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Demenz Partner

Mit dem Projekt „Demenz Partner“ trägt das BMG in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ als Gestaltungspartner der Allianz für Menschen mit Demenz zur Umsetzung der Agenda bei: Die Initiative „Demenz Partner“ bildet ein Dach über bereits aktive Institutionen und Einzelpersonen. Sie knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion Dementia Friends an. Inhalt des Projektes ist es, allen interessierten Menschen, einen kostenlosen Kurs zu dem Thema „Demenz“ anzubieten. Die Kursteilnehmerinnen und Kurzteilnehmer werden über das Krankheitsbild „Demenz“ informiert und lernen, wie sie Menschen mit Demenz helfen können und wie sie selbst mit Mitmenschen, die dieses Krankheitsbild haben, umgehen.

Laut der Alzheimer Gesellschaft haben im 1. Quartal – bereits 215 Kurse mit ca. 3.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden.

Stand: 4. November 2016
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