Generika

Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen Arzneiwirkstoffe als sogenannte Generika oder Nachahmerprodukte von anderen Unternehmen hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Pharmazeutische Unternehmen lassen sich neu entwickelte Arzneiwirkstoffe patentieren. Der Patentschutz gibt dem Patentinhaber das alleinige Recht, den Wirkstoff herzustellen und zu vermarkten.

Läuft der Patentschutz aus, können auch andere Unternehmen diesen Wirkstoff produzieren und unter einem anderen Namen verkaufen. Solch ein Präparat wird als Nachahmerprodukt oder Generikum (Mehrzahl: Generika) bezeichnet. Generika sind in der Regel preiswerter als die Originalpräparate, weil der Hersteller keine eigene Forschung betreiben musste, sondern vom abgelaufenen Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel profitiert. Auch Generika werden vor ihrer Zulassung durch die zuständigen Behörden nach strengen Kriterien geprüft.

Stand: 24. Mai 2016
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