Hospiz

Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gibt eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Die Hospizbewegung hat sich aus einer Bürgerbewegung entwickelt und basiert auf der Arbeit geschulter ehrenamtlicher Kräfte. Spenden und ehrenamtliches Engagement sind wesentliche Elemente der Hospizarbeit.

Stationäre Hospize

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben seit 1997 Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.

Seit dem Sommer 2009 zahlen die Versicherten keinen Eigenanteil mehr für die Versorgung in stationären Hospizen. Der Eigenanteil der Versicherten, der zuvor bundesweit sehr unterschiedlich und für den Betroffenen selbst nicht kalkulierbar war, wurde durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) abgeschafft. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes. Den restlichen Anteil tragen die Hospize, insbesondere durch Spenden und Ehrenamt.

Ambulante Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste erbringen für Menschen in der letzten Lebensphase qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt und Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Seit 2002 fördern die gesetzlichen Krankenkassen ambulante Hospizdienste. Durch die gesetzlichen Neuregelungen in der 15. AMG-Novelle wurde diese Förderung auf eine neue Grundlage gestellt: Die ambulanten Hospizdienste erhalten seit Sommer 2009 einen festen Zuschuss zu den Personalkosten. Dies garantiert eine gerechte und leistungsbezogene Förderung in allen Bundesländern. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, das am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass bei der Förderung künftig auch Sachkosten zu berücksichtigen sind.

Kinderhospize

Stärker noch als in Hospizeinrichtungen für Erwachsene werden bei den Kinderhospizen auch die Angehörigen in den Blick genommen. Zudem ist die Betreuungsdauer eines sterbenden Kindes deutlich länger als bei Erwachsenen. Dies bedeutet für die Arbeit eines Kinderhospizes, dass über einen längeren Zeitraum zumeist mehrfache Aufenthalte zur Entlastung und professionellen Unterstützung der Familie erfolgen.

Die Gesundheitsreform 2007 hat daher die Rahmenbedingungen für Kinderhospize verbessert. Mussten die Einrichtungen bis dahin einen Kostenanteil von zehn Prozent selbst tragen (durch Spenden und ehrenamtliches Engagement), beträgt der Anteil jetzt nur noch fünf Prozent. Zudem gilt auch hier seit Sommer 2009: Gesetzlich Versicherte zahlen für die Versorgung in einem Kinderhospiz ebenfalls keinen Eigenanteil mehr. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, das am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass die Partner der Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize (GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Organisationen stationärer Hospizarbeit) künftig eigene Rahmenvereinbarungen zu den Details der Hospizversorgung in stationären Kinderhospizen treffen sollen. Dies trägt den besonderen Belangen schwerstkranker Kinder und ihren Familien Rechnung.

Stand: 7. September 2023
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