Krankenhaushygiene

Krankenhausinfektionen sind in ganz Europa ein ernst zu nehmendes Problem. Jährlich erkranken in Deutschland 400.000 - 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, die zu einem Teil vermieden oder beeinflusst werden können. Etwa 10.000 bis 20.000 Menschen versterben laut aktuellen Schätzungen aus Studien jedes Jahr in Deutschland an Krankenhausinfektionen.

Es besteht eine Vielzahl von Maßnahmen und Regelungen zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthält eine Reihe von Bestimmungen, damit die Gesundheitsämter und die übrigen zuständigen Landesgesundheitsbehörden Maßnahmen treffen können, die die Verhütung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen unterstützen.

Die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe beim Robert Koch-Institut (KRINKO) erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Mit dem IfSG haben die Leiter medizinischer Einrichtungen sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung nosokomialer Infektionen getroffen werden. Die Einhaltung des  Standes der Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn die Empfehlungen der KRINKO beachtet worden sind.

Eine wichtige und einfache Maßnahme zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen stellt die ausreichende Desinfektion der Hände dar. Um die Akzeptanz dieser Maßnahme in Gesundheitseinrichtungen zu fördern, wurde im Januar 2008 die "Aktion Saubere Hände" des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V., der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e.V. und des Nationalen Referenzzentrums für die Surveillance von nosokomialen Infektionen ins Leben gerufen. Die erste Kampagne von 2008 bis 2010 richtete sich in erster Linie an Krankenhäuser und andere stationäre Einrichtungen. 2011 wurde sie in einer zweiten Phase auf Alten- und Pflegeheime sowie den ambulanten Bereich ausgeweitet.

Auch die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART 2030", die 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, enthält Maßnahmen zur Infektionsprävention.

Stand: 6. Dezember 2023
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