Notfalldaten

Die Bereitstellung der Notfalldaten gehört zu den medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Telematikinfrastruktur (TI), dem sicheren, digitalen Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen.

Versicherte können persönliche Gesundheitsdaten, wie beispielsweise Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen, deren Kenntnis bei einer Behandlung im Notfall wichtig sein können, als Notfalldaten digital auf ihrer eGK speichern lassen. Darüber hinaus können in den Notfalldaten auch weitere medizinische Hinweise, beispielsweise zu einer aktuellen Schwangerschaft oder zu Implantaten sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten sowie zu Personen, zum Beispiel Angehörige, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, hinterlegt werden. Im medizinischen Ernstfall können diese Daten dann von Ärztinnen und Ärzten auf der eGK ausgelesen werden. Versicherte können diese Notfalldaten ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten auch im Rahmen der Regelversorgung, außerhalb der akuten Notfallversorgung, zur Verfügung stellen. Sie haben diesen gegenüber auch einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung der elektronischen Notfalldaten.

Die Nutzung der Notfalldaten ist für die Versicherten freiwillig. Für den Zugriff auf die Notfalldaten ist keine Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der Versicherten erforderlich. So wird sichergestellt, dass Ärztinnen und Ärzte in medizinischen Akutfällen, in denen der Versicherte situationsbedingt nicht in der Lage ist, den Zugriff auf die Notfalldaten durch eine PIN-Eingabe freizugeben, dennoch auf die für diese Situation hinterlegten Notfalldaten zugreifen können. Ein Zugriff auf die Notfalldaten ist für Ärztinnen und Ärzte unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) möglich.

Auf Wunsch der beziehungsweise des Versicherten können neben den Notfalldaten auch persönliche Hinweise auf das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung zur Organ- und Gewebespende, einer Patientenverfügung oder auch einer Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort (zum Beispiel „in der linken Schreibtischschublade“) auf der eGK hinterlegt werden. So können Versicherte sicherstellen, dass ihre entsprechenden Erklärungen, soweit erforderlich, besser auffindbar sind.

Da ein Zugriff auf die auf der eGK gespeicherten Notfalldaten immer den Einsatz eines HBA erfordert, können Versicherte ihre Notfalldaten nur in einer Leistungserbringerumgebung, zum Beispiel einer Arztpraxis, einsehen.

Stand: 23. November 2023
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