Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Gesundheitsämter in ganz Deutschland werden personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. Das sind Ziele des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, auf den sich die Gesund-heitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der damaligen Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde. In dem Zeitraum 2021 bis 2026 stellt der Bund mit dem Pakt für den ÖGD 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung.

Personalaufbau

In einem ersten Schritt sollten die Länder bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue unbefristete Vollzeitstellen schaffen und mit Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Verwaltungspersonal besetzen. Dieses Ziel haben die Länder und Kommunen übertroffen: Es wurden 1.775 Stellen neu geschaffen und besetzt, die durch Bundesmittel im Rahmen des Paktes finanziert werden. Darunter sind 365 Ärztinnen und Ärzte, 725 Stellen für Fachpersonal und 680 Stellen für Verwaltungspersonal. 1.635 der neuen Stellen sind in den örtlichen Gesundheitsämtern angesiedelt. Somit wurde die Vorgabe des Paktes erfüllt, dass grundsätzlich 90 Prozent der Stellen in den unteren Gesundheitsbehörden besetzt werden sollen. In den nächsten Jahren sollen weitere 3.500 Stellen hinzukommen. Von diesen sollen jeweils 1.050 Stellen in den Jahren 2022 und 2023 und jeweils 700 Stellen in den Jahren 2024 und 2025 geschaffen werden.

Detaillierte Zahlen zum Personal im ÖGD und zum Personal aufwuchs im Rahmen des Paktes für den ÖGD mit Stand 31.12.2021 sind im Downloadbereich und unter: www.gbe-bund.de abrufbar. Validierte Daten zum Personalaufwuchs im Jahr 2022 werden in Kürze vorliegen.

Außerdem wird die Verbindung des ÖGD mit der Wissenschaft ausgebaut und die Attraktivität des ÖGD als Arbeitgeber gesteigert. Der ÖGD mit seiner Aufgabenvielfalt wie den Bereichen des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Gesundheitsplanung wird insgesamt gestärkt.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Gesundheitsämter ist ein weiterer Schwerpunkt. Zur Stärkung der Digitalisierung stellt der Bund bis 2026 insgesamt 800 Millionen Euro zur Verfügung, die unter Berücksichtigung der konkreten Strukturen des ÖGD in den einzelnen Ländern zielgerichtet zum Einsatz kommen.

Wichtige Elemente sind hierbei der Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Vernetzung der Gesundheitsämter auf lokaler, landes- und bundesweiter Ebene, die Bereitstellung übergreifender und gemeinsamer Kommunikationsplattformen sowie die Entwicklung und Implementierung von einheitlichen Standards, zum Beispiel in Bezug auf Melde- und Berichtswesen. Rund 80 Prozent der Mittel werden für dezentrale Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen eines Förderprogramms direkt an die Einrichtungen des ÖGD ausgezahlt. Rund 20 Prozent der Gelder werden für zentrale Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes eingesetzt, unter anderem für das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) und die Anbindung des ÖGD an DEMIS. DEMIS bietet meldenden Laboren und Leistungserbringern die Möglichkeit, nachgewiesene Infektionen elektronisch zu übermitteln. Die jeweils zuständigen Gesundheitsämter können diese Meldungen dann über DEMIS empfangen. Mit Hilfe von DEMIS wird die elektronische Meldung von positiven SARS-CoV-2-Erregernachweisen gemäß Infektionsschutzgesetz seit Juni 2020 umgesetzt.

Zukünftig lassen sich mit DEMIS alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten übermitteln. Seit dem 1. Januar 2021 haben die zuständigen Behörden der Länder DEMIS verpflichtend zu nutzen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Melde- und Benachrichtigungspflichtige ihrer Verpflichtung zur Meldung und Benachrichtigung durch Nutzung von DEMIS nachkommen. Im März 2022 wurde DEMIS um eine Möglichkeit zur digitalen Erfassung der Hospitalisierung von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten ergänzt. Die Echtzeitübersicht von verfügbaren Krankenhausbetten wird zurzeit spezifiziert. Weitere funktionale Erweiterungen von DEMIS, auch über SARS-CoV-2 hinaus, sind geplant.

Digitales Gesundheitsamt

Mit dem Förderprogramm zur Weiterentwicklung des digitalen Reifegrads im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden entsprechende Modellprojekte und Ländermaßnahmen umgesetzt. Finanziert wird dieses Programm von der Europäischen Union (NextGenerationEU). In verschiedenen Förderaufrufen können Einrichtungen des ÖGD eine Finanzierung beantragen. Weitere Informationen zum Förderprogramm, ausgewählten Modellprojekten und der Möglichkeit für ÖGD-Mitarbeitende zur Vernetzung sind auf der Seite „Digitales Gesundheitsamt“ zu finden.



Beirat Pakt ÖGD

Begleitet wird der ÖGD-Pakt vom „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – kurz Beirat Pakt ÖGD.

Der Beirat ist ein externes, unabhängiges Gremium, das vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit der Gesundheitsministerkonferenz berufen wurde. Mit seinen Berichten und Empfehlungen hat der Beirat Pakt ÖGD in seiner ersten Amtszeit wichtige und wegweisende Impulse gesetzt, um die Prozesse der Paktumsetzung zu befördern. Daher haben Bund und Ländern einvernehmlich beschlossen, das Mandat des Beirates Pakt ÖGD in seiner aktuellen Zusammensetzung bis zum Ende der Paktlaufzeit zu verlängern. In seiner zweiten Amtszeit soll sich das Gremium insbesondere mit der Umsetzung des Paktes, den strukturellen Anpassungen und den zukunftsfähigen Strukturen für den ÖGD befassen, um den ÖGD zu einem maßgeblichen Akteur in der Bevölkerungsgesundheit weiterzuentwickeln Bei seinen Empfehlungen und Bewertungen orientiert sich der Beirat am von der Gesundheitsministerkonferenz verabschiedeten Leitbild für einen modernen ÖGD.

Der Beirat Pakt ÖGD setzt sich aus relevanten Institutionen sowie Einzelsachverständigen zusammen. Als Vorsitzender vertritt Herr Dr. Nießen den Beirat nach außen. Zum Stellvertreter ist Herr Cwojdzinski gewählt. Die genaue Zusammensetzung, die Mitglieder und Gäste des Beirates sind in einer Übersicht im Downloadbereich eingestellt.

Berichte aus der ersten Amtszeit:

Gemäß seinem Auftrag hat der Beirat Pakt ÖG“, einen ersten Bericht am 28. Oktober 2021 dem Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder übergeben. Der Bericht zeigt auf, wie der ÖGD in Deutschland für kommende Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen besser vorbereitet werden kann.

Ein zweiter Bericht wurde am 30. November 2022 veröffentlicht. Darin hat der Beirat Pakt ÖGD seine „Empfehlungen für abgestimmte Kommunikationswege und -maßnahmen über Verwaltungsebenen hinweg in gesundheitlichen Krisen“ zusammengestellt.

Der dritte Bericht „Wissenschaft und Forschung im und für einen zukunftsfähigen ÖGD“ wurde am 09. Februar 2023 vom Beirat Pakt ÖGD veröffentlicht. Es wurden Kernpunkte zur Stärkung der Wissenschaft im ÖGD erarbeitet, die von Bund, Ländern und Kommunen aufgegriffen werden können.

Am 24. Mai 2023 hat der Beirat den vierten Bericht „Multiprofessionalität ausbauen und fördern – für einen zukunftsfähigen ÖGD“ vorgelegt. Aufgrund des Fachkräftemangels und der über die Jahre gewachsenen Aufgabenvielfalt im ÖGD empfiehlt der Beirat Pakt ÖGD, eine noch konsequentere themenangepasste Multiprofessionalität umzusetzen und schlägt dazu verschiedene Maßnahmen vor.

Sitzungsprotokolle - 2. Amtszeit Beirat "Pakt ÖGD"

Stand: 20. Oktober 2023
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