Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Gesundheitsämter in ganz Deutschland werden personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. Das sind Ziele des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, auf den sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der damaligen Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde.

Ab dem Jahr 2021 stellt der Bund mit dem Pakt für den ÖGD 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Der Förderzeitraum ist auf sechs Jahre festgesetzt. In einem ersten Schritt sollten die Länder bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue unbefristete Vollzeit-Stellen schaffen und mit Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Verwaltungspersonal besetzen. Dieses Ziel haben die Länder und Kommunen übertroffen – trotz der starken Belastung durch die Pandemie. Damit wurde bereits jetzt eine nachhaltige und langfristige Stärkung des ÖGD erreicht. In den nächsten Jahren sollen weitere 3.500 Stellen hinzukommen.

Außerdem wird die Verbindung des ÖGD mit der Wissenschaft ausgebaut und der ÖGD mit seiner Aufgabenvielfalt wie den Bereichen des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Gesundheitsplanung insgesamt weiter gestärkt.

Die Digitalisierung der Gesundheitsämter ist ein weiterer Schwerpunkt. Zur Stärkung der Digitalisierung stellt der Bund bis 2026 insgesamt 800 Millionen Euro zur Verfügung, die unter Berücksichtigung der konkreten Strukturen des ÖGD in den einzelnen Ländern zielgerichtet zum Einsatz kommen.

Wichtige Elemente sind hierbei der Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Vernetzung der Gesundheitsämter auf lokaler, landes- und bundesweiter Ebene, die Bereitstellung übergreifender und gemeinsamer Kommunikationsplattformen sowie die Entwicklung und Implementierung von einheitlichen Standards, zum Beispiel in Bezug auf Melde- und Berichtswesen. Rund 80 Prozent der Mittel werden für dezentrale Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen eines Förderprogramms direkt an die Einrichtungen des ÖGD ausgezahlt. Rund 20 Prozent der Gelder werden für zentrale Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes eingesetzt, unter anderem für das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) und die Anbindung des ÖGD an DEMIS. DEMIS bietet meldenden Laboren und Leistungserbringern die Möglichkeit, nachgewiesene Infektionen elektronisch zu übermitteln. Die jeweils zuständigen Gesundheitsämter können diese Meldungen dann über DEMIS zu empfangen. Mit Hilfe von DEMIS wird die elektronische Meldung von positiven SARS-CoV-2-Erregernachweisen gemäß Infektionsschutzgesetz seit Juni 2020 umgesetzt.

Zukünftig lassen sich mit DEMIS alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten übermitteln. Seit dem 1. Januar 2021 haben die zuständigen Behörden der Länder DEMIS verpflichtend zu nutzen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Melde- und Benachrichtigungspflichtige ihrer Verpflichtung zur Meldung und Benachrichtigung durch Nutzung von DEMIS nachkommen. Im März 2022 wurde DEMIS um eine Möglichkeit zur digitalen Erfassung der Hospitalisierung von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten ergänzt. Die Echtzeitübersicht von verfügbaren Krankenhausbetten wird zurzeit spezifiziert. Weitere funktionale Erweiterungen von DEMIS, auch über SARS-CoV-2 hinaus, sind geplant.

Digitales Gesundheitsamt

Mit dem Förderprogramm zur Weiterentwicklung des digitalen Reifegrads im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden entsprechende Modellprojekte und Ländermaßnahmen umgesetzt. Finanziert wird dieses Programm von der Europäischen Union (NextGenerationEU). In verschiedenen Förderaufrufen können Einrichtungen des ÖGD eine Finanzierung beantragen. Weitere Informationen zum Förderprogramm, ausgewählten Modellprojekten und der Möglichkeit für ÖGD-Mitarbeitende zur Vernetzung sind auf der Seite „Digitales Gesundheitsamt“ zu finden.



Beirat „Pakt ÖGD“

Begleitet wird der ÖGD-Pakt vom „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – kurz Beirat „Pakt ÖGD“.

Der Beirat ist ein externes, unabhängiges Gremium, das für die Dauer von zwei Jahren vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit der Gesundheitsministerkonferenz berufen wurde. Er entwickelt Empfehlungen zur strukturellen Weiterentwicklung des ÖGD hin zu einem maßgeblichen Akteur in der Bevölkerungsgesundheit und begleitet die Umsetzung der von den Paktparteien vereinbarten Maßnahmen. Bei seinen Empfehlungen berücksichtigt der Beirat das von der Gesundheitsministerkonferenz verabschiedete Leitbild für einen modernen ÖGD.

Gemäß seinem Auftrag hat der Beirat „Pakt ÖGD“, einen ersten Bericht am 28. Oktober 2021 dem Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder übergeben. Der Bericht zeigt auf, wie der ÖGD in Deutschland für kommende Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen besser vorbereitet werden kann.

Ein zweiter Bericht wurde am 30. November 2022 veröffentlicht. Darin hat der Beirat Pakt ÖGD seine „Empfehlungen für abgestimmte Kommunikationswege und -maßnahmen über Verwaltungsebenen hinweg in gesundheitlichen Krisen“ zusammengestellt.

Der dritte Bericht „Wissenschaft und Forschung im und für einen zukunftsfähigen ÖGD“ wurde am 09. Februar 2023 vom Beirat Pakt ÖGD veröffentlicht. Es wurden Kernpunkte zur Stärkung der Wissenschaft im ÖGD erarbeitet, die von Bund, Ländern und Kommunen aufgegriffen werden können.

Der Beirat „Pakt ÖGD“ setzt sich aus relevanten Institutionen sowie Einzelsachverständigen zusammen. Als Vorsitzender vertritt Herr Dr. Nießen den Beirat nach außen. Zum Stellvertreter ist Herr Cwojdzinski gewählt. Die genaue Zusammensetzung, die Mitglieder und Gäste des Beirates sind in einer Übersicht im Downloadbereich eingestellt.

Stand: 10. Februar 2023
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