Pflegebonus (Corona-Prämie)
Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben am 03. September 2020 ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus vorgestellt. Es sieht die Bereitstellung von 100 Millionen Euro für die Zahlung von Prämien von bis zu 1.000 Euro an durch die Versorgung von COVID-19-Patienten besonders belastete Pflegekräfte vor (mehr dazu erfahren Sie hier).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Viele Beschäftigte in vielen Kliniken in Deutschland haben maßgeblich dazu beigetragen, Corona-Patienten unter schwierigen Bedingungen bestmöglich zu behandeln. Das war ein besonderer Stress. Es ist gut, dass sich Krankenhäuser und Krankenkassen endlich en detail geeinigt haben, wie diese Leistung zielgerichtet durch Corona-Prämien finanziell anerkannt werden kann. Wir werden diesen Vorschlag der Selbstverwaltung gerne umsetzen.“
Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege
Die Corona-Pandemie hat die Altenpflegeheime und ambulante Pflege vor eine besondere Herausforderung und Belastung gestellt. Um die Arbeit zu würdigen, hat der Bundestag auf Anregung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil darum einen Bonus für alle beschlossen, die in der Altenpflege arbeiten. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit erhalten die Beschäftigten bis zu 1.500 Euro Prämie. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen einen Bonus erhalten.
Wie hoch ist der Bonus?
Über die Pflegeversicherung finanziert der Bund zunächst einen Bonus von bis zu 1.000 Euro. Bis zu 1.500 Euro Bonus sind durch Länder-Zuschüsse aber insgesamt steuer- und abgabenfrei möglich. Wieviel eine Pflegekraft erhält, hängt insbesondere von drei Fragen ab:
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Welche Tätigkeit übt die Pflegekraft in oder für eine Pflegeeinrichtung aus?
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Arbeitet sie Vollzeit oder in Teilzeit?
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In welchem Bundesland arbeitet die Pflegekraft?
Unterschiedliche Länderzuschüsse
In fast allen Bundesländern ist bereits insgesamt ein Bonus von bis zu 1.500 Euro möglich. In Berlin, Niedersachsen und Thüringen wurde bislang noch kein Länder-Zuschuss für den Bonus beschlossen. Hier erhalten die Pflegekräfte bislang – Stand 15. Juni 2020 – einen Bonus von bis zu 1.000 Euro.
Welche Berufsgruppe erhält welchen Zuschuss?
Alle Beschäftigten in der Altenpflege, die im relevanten Zeitraum und Umfang im Jahr 2020 hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten, können den Betrag von bis zu 1.500 Euro erhalten. Die Beschäftigten in Berlin, Niedersachsen und Thüringen erhalten bislang bis zu 1.000 Euro. Das betrifft insbesondere Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte, Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung und verantwortliche Pflegefachkräfte. Auch Leiharbeiter und Mitarbeiter in Servicegesellschaften erhalten die Prämie nach den gleichen Regeln.
Wer in einem Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege arbeitet und mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit Pflege- und Betreuungstätigkeiten ausübt, erhält in allen Bundesländern bis auf Berlin, Niedersachsen und Thüringen bis zu 1.000 Euro. In Berlin, Niedersachsen und Thüringen beträgt der Bonus bislang – Stand 15. Juni 2020 – 667 Euro.
Wer in einem Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege arbeitet und weniger als 25 Prozent der Arbeitszeit Pflegebedürftige pflegt oder betreut, erhält bis zu 500 Euro. Der Bonus in Berlin, Niedersachsen und Thüringen beträgt bislang – Stand 15. Juni 2020 – 334 Euro. Dieser Bonus ist für die Beschäftigten insbesondere in Heimen gedacht, die zum Beispiel in der Verwaltung, der Haustechnik, der Küche, der Gebäudereinigung, beim Empfangs- und des Sicherheitsdienst, in der Garten- und Geländepflege oder der Wäscherei tätig sind.
Auszubildenden, die in Pflegeeinrichtungen oder der ambulanten Pflege tätig sind, erhalten 900 Euro Bonus. Der Bonus in Berlin, Niedersachsen und Thüringen beträgt bislang – Stand 15. Juni 2020 – 600 Euro.
Freiwilligendienstleistende sowie Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr erhalten 100 Euro. In Berlin, Niedersachsen und Thüringen beträgt der Bonus für diese Gruppe bislang – Stand 15. Juni 2020 – 50 Euro.
Wer in Teilzeit arbeitet, erhält einen anteiligen Bonus
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Teilzeit arbeiten, wird der Bonus anteilig ausgezahlt. Wer also 50 Prozent der Wochenarbeitszeit, die für Beschäftigte in Vollzeit bei demselben Pflegeheim oder demselben ambulanten Dienst gilt, arbeitet, erhält 50 Prozent des Bonus.
Wenn jemand im relevanten Zeitraum in Kurzarbeit gearbeitet hat, werden für die Berechnung seines Anteils am Bonus die tatsächlich gearbeiteten Wochenstunden berücksichtigt.
Wann wird der Pflegebonus an die Beschäftigten ausgezahlt?
Der Pflegebonus, der durch den Bund über die soziale Pflegeversicherung finanziert wird, wird den zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Arbeitgebern von Leiharbeitnehmern oder in Servicegesellschaften zunächst spätestens bis zum 15. Juli 2020 ausgezahlt. Die Einrichtungen und Arbeitgeber müssen den Bonus dann spätestens mit der nächsten Gehaltsüberweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlen.
Von einem sozialabgaben- und steuerfrei möglichen Bonus von insgesamt bis zu 1.500 Euro finanziert der Bund zwei Drittel, also bis zu 1.000 Euro. Wann die restlichen bis zu 500 Euro ausgezahlt werden, legen die Länder in separaten Regelungen fest. In den meisten Ländern wird der Bundes- und Länderzuschuss gleichzeitig ausgezahlt – man bekommt also direkt bis zu 1.500 Euro. In Berlin, Niedersachsen und Thüringen sind bisher keine Regelungen über einen Länder-Zuschuss getroffen worden.
Was muss ich tun, um den Bonus zu erhalten?
Um den vom Bund finanzierten Teil des Bonus zu erhalten, müssen Sie als Beschäftigter nichts tun. Sie erhalten den Bonus automatisch von ihrem Arbeitgeber. Dieser muss Sie auch über den Bonus informieren.
Für das Verfahren, wie Sie den von den Ländern finanzierten Teil des Bonus erhalten können, sind die Länder zuständig. Aktuell bemühen sich viele Länder, ein für die Beschäftigten möglichst einfaches Verfahren zu vereinbaren, bei dem der Länder-Zuschuss möglichst zusammen mit dem vom Bund finanzierten Teil ausgezahlt wird. Wie sich dies in Ihrem Bundesland gestaltet, können Sie in der Regel von den zuständigen Sozial- oder Gesundheitsministerien erfahren. In Bayern müssen die Beschäftigten selbst (möglich noch bis 30. Juni 2020) einen Antrag auf den Landes-Zuschuss stellen.
Wird der Bonus versteuert?
Der Bonus ist bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Auch Sozialversicherungsabgaben müssen für diesen Bonus nicht gezahlt werden.
Warum erhalten Beschäftigte in der Altenpflege einen Bonus? Was ist mit anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen?
Auch für andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen können die jeweiligen Arbeitgeber und ihre Verbände Boni vereinbaren.
Weitere Informationen
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Pflege besser konkret
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Pflege zum zentralen Thema dieser Legislaturperiode gemacht. Mehr darüber erfahren Sie auf www.pflege-besser-konkret.de.
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Pflege-Netzwerk Deutschland
Vernetzt Pflege stark machen: Die Corona-Krise ist eine Herausforderung für alle, die in der Pflege arbeiten. Auf der neuen Internetseite können sich Pflegekräfte vernetzen und informieren.
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Verfahrensfestlegungen und FAQ zur Corona-Prämie
Antworten auf alle wichtigsten Fragen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)
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Online-Ratgeber Pflege
Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.