Patientenberatung

Patientinnen und Patienten suchen neutrale und verlässliche Informations- und Beratungsangebote. Die Bundesregierung sieht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Förderung von Einrichtungen der unabhängigen Patientenberatung vor. Seit dem 1. Januar 2011 ist diese bislang als Modellprojekt angebotene Patientenberatung eine Regelleistung. Damit werden neutrale und verlässliche Informations- und Beratungsangebote für Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt. Dies sorgt für mehr Transparenz im Gesundheitswesen und stärkt Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Aufgrund des zunehmenden Beratungsbedarfs wurden für die Förderphase ab 2016 die Fördermittel erhöht. So ist sichergestellt, dass das Beratungsangebot in ausreichendem Maße zur Verfügung steht und die Beratungstelefone für die Ratsuchenden gut erreichbar sind. Außerdem ist durch eine verlängerte Förderphase gewährleistet, dass die Beratungseinrichtung nachhaltige Strukturen aufbauen und über einen längeren Zeitraum kontinuierlich arbeiten kann.

Stand: 18. August 2016
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