Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Das PNG wurde am 29. Juni 2012 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Regelungen traten am 30. Oktober 2012 bzw. am 1. Januar 2013 in Kraft.
Mit dem PNG wurden insbesondere die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen ausgeweitet, beispielsweise durch die Einführung von Betreuungsleistungen und die Möglichkeit der Vereinbarung von Zeitkontingenten neben den verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen in der ambulanten Pflege.
Darüber hinaus wird seit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert (mehr dazu hier). Durch die Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen wurde eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit geschaffen, die die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
Weitere Informationen
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Pflegevorsorgeförderung
Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen. Das zentrale Anliegen der staatlichen Förderung der Pflegevorsorge ist also die Stärkung der Eigenverantwortung.
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Gesetzestext
Das PNG im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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Online-Ratgeber Pflege
Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.