Präimplantationsdiagnostik (PID)
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos in vitro vor seiner Übertragung in die Gebärmutter. Dazu werden dem Embryo zu einem sehr frühen Zeitpunkt einzelne Zellen entnommen, die dann auf das Vorliegen bestimmter Erkrankungen (z. B. Chromosomenstörungen oder durch Genveränderungen verursachte und ererbte genetische Erkrankungen) hin untersucht werden. Nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) darf die PID nur an pluripotenten Zellen des Embryos durchgeführt werden, das heißt an solchen Zellen, die sich auch bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen nicht mehr zu einem Individuum zu entwickeln vermögen.
Weitere Informationen
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Gesetz im Wortlaut
Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz) im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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Verordnung im Wortlaut
Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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1. Bericht zur PID
Erster Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (Internetseite des Deutschen Bundestags)
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2. Bericht zur PID
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik