Sachverständigenrat

Aufgabe des Sachverständigenrates

Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel 12 Monaten Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. Insbesondere soll er

  • unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen entwickeln,

  • Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorlegen sowie

  • Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzeigen.

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates sind § 142 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) und ein Errichtungserlass.

Gutachten

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt. Bisher (Stand Februar 2023) sind 22 Gutachten erschienen. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen wurden von der Gesundheitspolitik aufgegriffen. Hierzu gehören Maßnahmen wie die Kassenwahlfreiheit, der Risikostrukturausgleich, die Förderung der ambulanten Pflege durch Steigerung der Leistungsstufen und Dynamisierung der Leistungen, die Verbesserung der Versorgung dementer Menschen oder der Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Das jüngste Gutachten wurde dem Bundesgesundheitsministerium am 19. Januar 2023 übergeben. Es widmet sich dem Thema "Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen". Der Gesamttext des Gutachtens sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Sachverständigenrates. Das nächste Gutachten soll im ersten Quartal 2024 erscheinen.

Geschichte des Sachverständigenrates

Der Sachverständigenrat wurde 1985 als „Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ eingesetzt, um die damals bestehende Konzertierte Aktion, ein Gremium aus Vertretern der an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Verbände, Organisationen und öffentlichen Institutionen, in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihr neue Impulse zu geben. Berufen wurde der Sachverständigenrat erstmals am 19. Dezember 1985 durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dessen Ressort seinerzeit auch den Gesundheitsbereich umfasste, unter Beteiligung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Seit 1991 werden die Mitglieder des Rates von der Bundesministerin beziehungsweise dem Bundesminister für Gesundheit für eine Dauer von vier Jahren berufen. Das Gremium umfasst sieben Mitglieder und ist interdisziplinär aus den Bereichen Medizin, Ökonomie und Pflegewissenschaften besetzt.

Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 und der damit verbundenen Auflösung der Konzertierten Aktion wurde der „Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ umbenannt in „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“. Um zu betonen, dass die Pflege als wichtiger Bereich des Gesundheitswesens zu den Aufgaben des Sachverständigenrats gehört, wurde der Rat im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) umbenannt in „Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege“. Mit dieser Novellierung des § 142 SGB V wurde auch der Rhythmus der Gutachten von bisher zwei Jahre auf „in der Regel 12 Monate“ verkürzt. Die neuen Regelungen sind am 29. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Mitglieder des Sachverständigenrates:

  • Prof. Nils Gutacker, PhD
    Professor für Health Economics an der University of York, UK
  • Prof. Dr. med. Michael Hallek
    Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln und stellvertretender Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie Aachen Bonn Köln Düsseldorf (CIO)
  • Prof. Dr. med. Stefanie Joos
    Lehrstuhlinhaberin für Allgemeinmedizin in Tübingen und ärztliche Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen
  • Prof. Dr. PH Melanie Messer
    Professorin für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege über die Lebensspanne an der Universität Trier
  • Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, MPH
    Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) der Dresdner Hochschulmedizin
  • Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
    Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg
  • Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher
    Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität München
Stand: 1. Februar 2023
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