Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Was in vielen anderen Berufen selbstverständlich ist, soll auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gelten: eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus diesem Grund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Gesetzesänderungen beschlossen worden, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Vertragsärztinnen und -ärzte führen sollen. So wurden insbesondere mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Möglichkeiten für Vertragsärztinnen, sich im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung vertreten zu lassen, von sechs auf zwölf Monate verlängert. Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, für die Erziehung von Kindern bis zu 36 Monate sowie für die Pflege von Angehörigen sechs Monate lang einen sogenannten Entlastungsassistenten zu beschäftigen, also einen in der Praxis tätigen Arzt.

Vorgesehen wurde zudem, dass der Zulassungsausschuss bei der Auswahlentscheidung über eine Praxisnachfolge in einem gesperrten Planungsbereich Erziehungs- und Pflegezeiten wie eine ärztliche Tätigkeit zu werten hat.

Stand: 12. August 2016
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