Versandhandel mit Arzneimitteln
Aktuell ist der Versandhandel in Deutschland sowohl mit verschreibungspflichtigen als auch mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich zugelassen. Apotheken, die Arzneimittel versenden, müssen eine öffentliche Apotheke betreiben und benötigen zusätzlich die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Auch ausländische Versandapotheken dürfen Arzneimittel nach Deutschland versenden, wenn sie nach ihrem nationalen Recht zum Versandhandel befugt sind und mit deutschem Recht vergleichbare Standards gewährleistet sind. Derzeit ist der Versand von Arzneimitteln aus Island, den Niederlanden, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich nach Deutschland ausdrücklich zugelassen. Für Tschechien ist nur der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und für Schweden nur der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Für eine niederländische Apotheke ist der Versandhandel nach Deutschland erlaubt, wenn die Apotheke gleichzeitig eine Präsenzapotheke betreibt.
EU-Logo für mehr Transparenz
Wenn Patientinnen oder Patienten Arzneimittel über das Internet bestellen, sollten sie sich vergewissern, dass sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Dazu zählen die deutschen Apotheken mit Versanderlaubnis sowie Versandapotheken aus den genannten Staaten. Dabei sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass diese Apotheken ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse deutlich kenntlich machen und ausländische Versandapotheken die erforderlichen Informationen in deutscher Sprache anbieten. Außerdem sollte die für die Zulassung der Apotheke verantwortliche Behörde angegeben sein.
Ein EU-Logo ermöglicht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern festzustellen, ob ein Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel mit Arzneimitteln befugt ist.

Keinesfalls sollten Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel bei fragwürdigen Versandapotheken bestellen. Sie müssen sonst damit rechnen, dass ihnen auch Arzneimittelfälschungen verkauft werden. Das Spektrum kann dabei von der Fälschung der Packung bis zur Totalfälschung des Arzneimittels reichen. Gefälschte Arzneimittel können wirkungslos, gesundheitsschädlich oder schlimmstenfalls tödlich sein.