Versicherungsfremde Leistungen

Als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet man medizinische Leistungen, die familienpolitisch motiviert oder von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Hierzu gehören auch hiermit einhergehende Lohnersatzleistungen.

Im Einzelnen ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:

  • die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
  • Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung,
  • Leistungen zur Empfängnisverhütung,
  • Leistungen zur künstlichen Befruchtung,
  • das Mutterschaftsgeld und
  • Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes,
  • Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.

Hinzu kommen beispielsweise die Förderung von Forschungsvorhaben zur innovativen medizinischen Versorgung, Beiträge zur Weiterentwicklung der medizinischen Infrastruktur, sowie Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung in betrieblichen Kontexten und darüber hinaus, die sich nicht direkt einzelnen Versicherten zuordnen lassen, sondern der Gesellschaft als Ganzes nützen.

Der Bund beteiligt sich pauschal über Steuerzuschüsse an den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für entsprechende Leistungen, um die Finanzierung dieser familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierten Aufgaben sachgerechter auf die Solidargemeinschaft der Steuerzahler zu verteilen und die Solidargemeinschaft der Beitragszahler teilweise zu entlasten.

Stand: 28. Februar 2024
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