Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
Mit dem Gesetz wird ein einfachgesetzlicher Auskunftsanspruch für Personen festgelegt, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind.
Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.
Stellungnahmen
- AKDI (PDF, nicht barrierefrei, 100 KB)
- BÄK (PDF, nicht barrierefrei, 75 KB)
- BKiD (PDF, nicht barrierefrei, 81 KB)
- Deutscher Familiengerichtstag e.V. (PDF, nicht barrierefrei, 208 KB)
- Deutscher Notarverein (PDF, nicht barrierefrei, 136 KB)
- DIJuF (PDF, nicht barrierefrei, 90 KB)
- DI-Netz (PDF, nicht barrierefrei, 964 KB)
- djb (PDF, nicht barrierefrei, 197 KB)
- ISUV (PDF, nicht barrierefrei, 48 KB)
- Katholisches Büro (PDF, nicht barrierefrei, 229 KB)
- KDFB (PDF, nicht barrierefrei, 280 KB)
- LSVD (PDF, nicht barrierefrei, 345 KB)
- SaReG (PDF, nicht barrierefrei, 85 KB)
- ZMD (PDF, nicht barrierefrei, 62 KB)