Stellungnahmen zum Referentenentwurf PsychThGAusbRefG

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThGAusbRefG)

Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und die psychotherapeutische Versorgung verbessert. Künftig soll die Approbation als  Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Der neue Studiengang soll zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten werden.

Stellungnahmen

Stand: 1. März 2019
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