Unterschied zwischen förmlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen

Im Bundesrecht (und entsprechend im Landesrecht) unterscheidet man zwischen mehreren verschiedenen Normentypen. Diese sind nach folgender Normenhierarchie geordnet: Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d. h. das Grundgesetz. Unmittelbar darunter sind die einfachen Bundesgesetze einzuordnen. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften. Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Normen sind folgende:

  • Förmliche Gesetze bzw. Gesetze im formellen Sinn werden vom parlamentarischen Gesetzgeber in dem in der Verfassung dafür vorgesehenen Verfahren (Artikel 76 bis 82 Grundgesetz) beschlossen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einerseits einfachen förmlichen Gesetzen und andererseits verfassungsändernden förmlichen Gesetzen, mit denen das Grundgesetz geändert wird. Verfassungsändernde Gesetze bedürfen zum Beschluss einer Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat.

  • Rechtsverordnungen werden demgegenüber nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen. Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz. Danach können nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsgebung ermächtigt werden. Wichtig: Inhalt, Ausmaß und Zweck der erteilten Ermächtigung müssen im förmlichen Gesetz hinreichend bestimmt sein. Diese zwingenden Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung als systematische Ausnahme vom Rechtssetzungsmonopol des Parlaments lassen sich sowohl auf das Demokratieprinzip (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz) als auch auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz) zurückführen.

  • Satzungen sind Normen, die von Selbstverwaltungskörperschaften zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden. Sie werden von den Organen der Selbstverwaltungskörperschaften beschlossen.

  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Sie richten sich nicht an den Bürger, sondern binden nur die Verwaltung. Verwaltungsvorschriften werden von übergeordneten Instanzen der Verwaltung erlassen, in der Regel also von den Bundesministerien.

Stand: 29. Juli 2016
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