
Ihr Ergebnis
Betroffene Personen ohne Pflegestufe und ohne Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung (privat oder gesetzlich). Wenn sich der Zustand der betroffenen Person seit der letzten Begutachtung so stark verschlechtert, dass der zeitliche Pflegeaufwand höher geworden ist, kann eine erneute Begutachtung beantragt werden und Sie können den Pflegeleistungs-Helfer erneut nutzen.