Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen

Das Coronavirus stellt vor allem auch für Pflegeeinrichtungen mit ihren besonders schutzbedürftigen Personengruppen eine große Gefahr dar. Meist sind die betreuten und pflegebedürftigen Personen nicht in der Lage, sich gut vor einer Infektion zu schützen und haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, gegebenenfalls auch tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe. Darum muss alles getan werden, um eine Eintragung des Virus in ihr direktes Umfeld zu verhindern. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt deshalb seit dem 16. März 2022 eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dieser Leitfaden informiert über die einrichtungsbezogene Impfpflicht und soll dabei helfen, die wichtigsten Fakten und Hintergründe dazu besser zu verstehen.