Bestandsaufnahme und Entwicklungsmöglichkeiten niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Rahmen der Pflegeversicherung

Ziel der Untersuchung war eine umfassende Darstellung der Ist-Situation und der Rahmenbedingungen niedrigschwelliger Betreuungsangebote in den Bundesländern. Betrachtet wurde ebenfalls die Einbindung der Kommunen in die Förderung der Angebote und das vorhandene Informationsangebot. Die Bestandserhebungen in der Studie beziehen sich auf den Stand Mitte 2015. Auf der Basis dieser Bestandserhebung wurden Vorschläge zum Entwicklungspotenzial bestehender Angebote und zu den Ausbaumöglichkeiten dieses Versorgungssegments im Rahmen der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeitet.

Die Studie legt erstmals Basisinformationen zur Situation im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote vor, die aufgrund des Einsatzes vereinheitlichter Untersuchungs- und Erhebungsinstrumente eine Gegenüberstellung der Situation in den 16 Bundesländern erlauben. Vergleiche zwischen einzelnen Bundesländern sind aufgrund der äußerst komplexen und vielschichtigen, weil historisch gewachsenen Sachverhalte hier nur in Teilaspekten möglich und sinnvoll. Der Untersuchung kommt somit in weiten Teilen der Charakter einer Grundlagenforschung zu.

Der vorliegende Abschlussbericht fasst die ermittelten empirischen Ergebnisse zusammen, stellt sie in den Kontext der Ergebnisse mehrerer Expertenrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Pflegekassen, der Anbieter- und Nutzerseite sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, und legt Vorschläge zur Weiterentwicklung vor.

Umsetzung von Ergebnissen des Projekts in den Pflegestärkungsgesetzen:

Aufgrund verschiedener während der Laufzeit des Projektes erfolgter Zwischenberichte konnten mehrere Erkenntnisse aus der Untersuchung bereits im Rahmen des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II, PSG III) aufgegriffen werden, zum Beispiel: Einführung von für die Bürgerinnen und Bürger besser verständlichen Begrifflichkeiten in §§ 45a ff. SGB XI n. F., Schaffung gesetzlicher und untergesetzlicher Grundlagen zur künftig besseren Recherchierbarkeit und Vergleichbarkeit anerkannter Angebote, Ausbau der Fördermöglichkeiten nach § 45c SGB XI, Ermöglichung der Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Absatz 9 SGB XI n. F. Durch die Studie wurde zudem der Austausch der Länder untereinander und mit dem BMG bestärkt. Die weitere Rechtsentwicklung, insbesondere in den Ländern, wird zu beobachten sein.

Pflege

Abschlussbericht Stand: Mai 2017 Seiten: 168

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