Selbstverwaltung

  • Foto: Ein Stapel mit Büchern

    Das Prinzip der Selbstverwaltung

    In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Versicherten und Beitragszahler sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen.

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    Kassenärztliche Vereinigungen

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Selbstverwaltungskörperschaften der Vertragsärzte und der psychologischen Psychotherapeuten.

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    Kassenzahnärztliche Vereinigungen

    Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind Selbstverwaltungskörperschaften der Vertragszahnärzte.

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    Spitzenverband Bund der Krankenkassen

    Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände.

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    Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger in Deutschland.

  • Screenshot: Logo des G-BA auf weißem Hintergrund
    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Der gemeinsame Bundesausschuss setzt sich aus Vertragsärzten, Vertragszahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zusammen.

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