Kassenärztliche Vereinigungen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder (beispielsweise Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerien der Länder). Gemeinsam bilden die KVen auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Aufgaben der Kassenärztliche Vereinigungen

Die KVen haben zusammen mit der KBV eine flächendeckende ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu organisieren (sogenannte vertragsärztliche Versorgung).

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat die Aufgabe, sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen zu einigen. Sie teilt auch die Vergütungen, die von den Krankenkassen direkt an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlt werden, je nach erbrachter Leistung auf die einzelnen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf.

Auf Bundesebene schließt die KBV mit dem GKV-Spitzenverband insbesondere Vereinbarungen über die Organisation der vertragsärztlichen Versorgung ab. Jede Psychotherapeutin und Ärztin, jeder Psychotherapeut und Arzt, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, sind automatisch Mitglieder der KV ihrer Region.

Stand: 28. Februar 2024
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