Informationen für Bewerber

Zulassung der Europäischen Referenznetzwerke (ERN)

Die Europäische Kommission hat am 8. März 2016 eine erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Einrichtung Europäischer Referenznetzwerke bekanntgegeben. Auf diese Aufforderung hin wurden 24 Netzwerkanträge eingereicht, an denen sich circa 1000 hochspezialisierte Einheiten aus 370 Krankenhäusern in 26 Staaten (25 EU-Staaten und Norwegen) beteiligt haben. Das Gremium der Mitgliedstaaten hat am 15. Dezember 2016 der Einrichtung von 23 Europäischen Referenznetzwerken zugestimmt. Ein weiteres Netzwerk konnte im Februar 2017 zugelassen werden. Eine Liste der zugelassenen ERN ist dem Internetauftritt der Europäischen Kommission zu entnehmen.

Bewerbung und Billigung der Bewerbung durch den Mitgliedstaat

Nach Artikel 8 des geänderten Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission vom 26. Juli 2019 besteht für Gesundheitsdienstleister die Möglichkeit, einem bestehenden Netzwerk beizutreten. Bis Ende November 2019 konnten sich Gesundheitsdienstleister im Rahmen einer zweiten Bewerbungsrunde um Mitgliedschaft in einem der bestehenden Netzwerke bewerben. Ein weiteres Bewerbungsverfahren ist derzeit nicht geplant und Bewerbungen daher zurzeit nicht möglich. Die Bewerbungsformulare, die Anleitung zur Erstellung einer Bewerbung sowie weitere Dokumente stehen auf den Seiten der Europäischen Kommission zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung von ERN nach dem Strategiepapier des Board of Member States auf ein ERN pro Fachgebiet begrenzt werden sollte. Bitte nehmen Sie daher im Vorfeld Kontakt mit dem Netzwerkkoordinator des jeweiligen Netzwerkes auf. Die Bewerbung eines Gesundheitsdienstleisters um die Teilnahme an einem Netzwerk muss nach Artikel 3 Abschnitt 3 beziehungsweise Artikel 8 Abschnitt 3 des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission durch den jeweiligen Mitgliedstaat in einer schriftlichen Erklärung gebilligt werden. Der Mitgliedstaat bestätigt in dieser Erklärung, dass die Teilnahme des Gesundheitsdienstleisters an dem ERN im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften steht. Die inhaltliche Bewertung der Eignung des Bewerbers wird erst nach der Billigung des Mitgliedstaates durch den Vorstand des Netzwerkes, dem sich der Gesundheitsdienstleister anschließen möchte und eine Assessmentstelle vorgenommen. Diese Stelle wird von der Europäischen Kommission benannt. Sie prüft, ob die Kriterienkataloge durch die ERN und ihre Mitglieder eingehalten werden. Auf Grundlage dieser fachlichen Bewertungen entscheidet dann das Gremium der Mitgliedstaaten darüber, ob die Aufnahme der Mitglieder genehmigt wird. Bewerber aus Deutschland richten die Bitte um Billigung ihrer Bewerbung an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Ministerium holt eine Stellungnahme des Bundeslandes ein, in dem der Bewerber seinen Sitz hat.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit dem möglichst vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular für Gesundheitsdienstleister (Application Form for Healthcare Providers) an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Gesundheit
Referat 216
E-Mail-Adresse: 216@bmg.bund(dot)de

oder per Briefpost an die Adresse

Bundesministerium für Gesundheit
Referat 216
11055 Berlin

Stand: 1. Dezember 2020
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