Erstuntersuchung und Versorgung in der Aufnahmeeinrichtung

Erstuntersuchung und weitere Behandlung

Wichtig: Durch die Erstuntersuchung sollen ansteckende Krankheiten erkannt werden, so dass diese behandelt werden können. So wird auch verhindert, dass sich ansteckende Krankheiten ausbreiten können.

Nach Ihrer Ankunft in Ihrer Aufnahmeeinrichtung werden Sie von einer Ärztin oder einem Arzt auf übertragbare Krankheiten untersucht. Dies ist eine gesetzliche Pflichtuntersuchung, deshalb müssen Sie daran teilnehmen! Es ist möglich, dass Sie vor dieser Untersuchung einen Fragebogen (Anamnesebogen) ausfüllen sollen. Die Ärztin oder der Arzt befragt Sie zu Anzeichen von Infektionskrankheiten und untersucht Sie gegebenenfalls auf übertragbare Krankheiten.

Das Ergebnis der Erstuntersuchung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren.

Damit eine Lungentuberkulose ausgeschlossen werden kann, muss ein Röntgenbild der Lunge angefertigt werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren und bei Schwangeren wird die Röntgenuntersuchung durch ein geeignetes Verfahren (zum Beispiel einen Bluttest) ersetzt. Bitte weisen Sie die Ärztin oder den Arzt auf eine bestehende Schwangerschaft hin!
In einigen Bundesländern werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. Eine Blutabnahme etwa dient dazu, Infektionen auszuschließen. Durch Stuhlproben sollen zum Beispiel Erreger von Durchfallerkrankungen und Wurmbefall erkannt werden.

Bitte lassen Sie alle Untersuchungen dokumentieren. Sofern Sie noch keinen Dokumentationsbogen erhalten haben, können Sie Untersuchungen auf diesem Vordruck (PDF, nicht barrierefrei, 164 KB) dokumentieren lassen.

Sprechstunden in Aufnahmeeinrichtungen

In einigen Bundesländern bieten Ärztinnen und Ärzte unmittelbar in den Aufnahmeeinrichtungen Sprechstunden an. Hier wird die medizinische Versorgung vor Ort im Wege eines Sprechstundenmodells durchgeführt.

Hinweis: Bitte fragen Sie das Betreuungspersonal in Ihrer Aufnahmeeinrichtung nach dem Ansprechpartner für medizinische Notfälle in Ihrer Aufnahmeeinrichtung.

Hilfsorganisationen

In Aufnahmeeinrichtungen kann es auch Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Caritas, Malteser Hilfsdienst und andere) geben, die eine medizinische Versorgung anbieten. Bitte erkundigen Sie sich, ob die Hilfsorganisation in Ihrer Aufnahmeeinrichtung auch ärztliche Hilfe anbietet oder vermittelt.

Stand: 23. Februar 2016
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