Terminservicestellen im Überblick
Ohne lange Wartezeiten einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten finden – dabei können die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) helfen. Auf unserer interaktiven Deutschlandkarte sehen Sie, wann und unter welcher Rufnummer die Terminservicestelle in Ihrem Bundesland erreichbar ist.
Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Die Terminservicestellen sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf dabei 4 Wochen nicht überschreiten. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Arzt. Details der Regelung werden in einem Bundesmantelvertrag für die Vertragsärzte geregelt.
Bitte klicken Sie auf der unten stehenden Deutschlandkarte auf ein Bundesland, um die Telefonnummer und Sprechzeiten für die für Sie zuständige Terminservicestelle zu erfahren.
Bitte klicken Sie auf ein Bundesland, um die Telefonnummer und Sprechzeiten der jeweiligen Terminservicestelle zu erfahren.
Weitere Informationen
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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Welche weiteren Regelungen beinhaltet das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz neben der Einrichtung von Terminservicestellen? Lesen Sie hier mehr zum Thema.
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Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Terminservicestellen sind seit dem 1. April 2017 auch verpflichtet, Termine für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu vermitteln. Weitere Informationen finden Sie im hier verlinkten Artikel.
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Ärztliche Behandlung und Versorgungsformen
Artikel über Maßnahmen zur Stärkung der Patientenrechte sowie Hintergründen zur medizinischen Versorgung im Krankenhaus und im ländlichen Raum
11. Oktober 2017