Bericht der Bundesregierung über nosokomiale Infektionen und Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2014 einen Bericht der Bundesregierung über nosokomiale Infektionen und Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen gemäß Artikel 6 b des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011 beschlossen. Der Bericht wurde vom Robert Koch-Institut erstellt.  

Der Bericht stellt die Wirkungen der mit dem "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" eingeführten Instrumente auf die Entwicklung des Vorkommens von nosokomialen Infektionen ("Krankenhausinfektionen") und resistenten Krankheitserregern dar. Er beschreibt zudem, wie sich die Empfehlungen der am Robert Koch-Institut angesiedelten "Kommission für Krankenhaushygiene" (KRINKO) und der "Kommission für Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (ART) auswirken. Die notwendigen Informationen wurden unter anderem über eine Abfrage bei den Bundesländern erhoben, die für die Überwachung der Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen zuständig sind.

Aus dem Bericht ergibt sich, dass die auf Bundesebene aufgrund des Gesetzes erforderlichen Maßnahmen vollständig umgesetzt wurden. Auf Landesebene wurden die gesetzlich vorgeschrieben Hygieneverordnungen von allen Ländern erlassen. So wurden wichtige Schritte für die Verbesserung der Krankenhaushygiene gemacht. Die bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz müssen in den Krankenhäusern vor Ort konsequent angewendet werden. Die Gesundheitsämter der Länder, die dafür Sorge tragen, dass die Hygieneregeln in den Krankenhäusern strikt beachtet werden, haben dabei eine entscheidende Rolle. Bei der Auswertung der Ergebnisse des Berichtes wird es darum gehen, sich daraus ergebende weitergehende Handlungsfelder zu identifizieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Stand: 18. Juni 2015
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