Verbesserte Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) gehört zu den wenigen Krebsarten, die sich durch die HPV-Impfung (Impfung gegen Humane Papillomviren) und eine regelmäßige Früherkennung verhindern lassen. Gebärmutterhalskrebs wird fast immer durch eine Infektion mit bestimmten Humanen Papillomviren (HPV) verursacht.

Bei Frauen ist das Infektionsrisiko bis zum Alter von etwa 30 Jahren am größten. Eine Infektion mit HPV verläuft in der Regel unbemerkt, verursacht keine Beschwerden und heilt meist von selbst aus. Nur selten löst eine HPV-Infektion nach Jahren eine Krebserkrankung aus. Im Durchschnitt dauert es 10 bis 15 Jahre, bis es zur Bildung von Gebärmutterhalskrebs kommt. Eine regelmäßige Krebsfrüherkennung ermöglicht es, dass Vorstufen und frühe Formen des Gebärmutterhalskrebses erkannt und mit entsprechend guten Heilungsaussichten behandelt werden können.

Organisiertes Screening-Programm

Um Gebärmutterhalskrebs in Deutschland weiter zurückzudrängen, wird die Früherkennung seit dem 1. Januar 2020 als ein organisiertes Screening-Programm angeboten. Nun werden gesetzlich versicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren von ihrer jeweiligen Krankenkasse regelmäßig über die Möglichkeit zur Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm informiert: Sie erhalten von ihrer Krankenkasse alle fünf Jahre einen Brief mit näheren Erläuterungen zum Programm und zum Nutzen und den Risiken der angebotenen Untersuchungen. Da für die vorgesehene Auswertung des Programms auch personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, werden die Frauen außerdem über die geplante Datenverarbeitung und das hierzu bestehende Widerspruchsrecht informiert.

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen ab 20 Jahren auch unabhängig von den Anschreiben der gesetzlichen Krankenkassen sowie über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.

Überblick über die Untersuchungen sowie Neuerungen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Ab dem Alter von 20 bis 34 Jahren:

  • Neu: Persönlicher Brief der gesetzlichen Krankenkasse mit Informationen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung seit 1. Januar 2020 (die Einladung erfolgt alle 5 Jahre, mit Erreichen des Alters von 20, 25, 30 et cetera bis 65 Jahren) – Frauen, die keinen „Nuller- oder Fünfer-Geburtstag“ begehen, können die Untersuchung trotzdem in Anspruch nehmen
  • Jährlicher Anspruch (wie bisher) auf einen zytologischen Abstrich und eine klinische Untersuchung mit:

    • gezielter Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)

    • gynäkologischer Tastuntersuchung, Untersuchung der genitalen Hautregion

    • Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Gebärmutterhals (zytologischer Abstrich, auch bekannt als Pap–Abstrich) für eine zytologische Untersuchung

    • Neu: Auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt (je nach Befund mittels weiterer zytologischer Untersuchung, einem Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV-Test) oder einer Kolposkopie (Spiegelung) des Gebärmutterhalses)

    • Beratung über das Ergebnis

  • Ab dem Alter von 30 Jahren zusätzlich jährlich (wie bisher) Inspektion und Abtasten der Brustdrüsen und der umgebenden Lymphknoten zur Früherkennung von Brustkrebs einschließlich Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust

Ab dem Alter von 35 Jahren:

  • Neu (wie bei Frauen ab 20 Jahren): Persönlicher Brief der gesetzlichen Krankenkasse mit Informationen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung seit 1. Januar 2020 (die Einladung erfolgt alle 5 Jahre, mit Erreichen des Alters von 20, 25, 30, 35, 40 et cetera bis 65 Jahren) – Frauen, die keinen „Nuller- oder Fünfer-Geburtstag“ begehen, können die Untersuchung trotzdem in Anspruch nehmen
  • Neu: Alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Muttermund und einem HPV-Test (Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren). Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht.

    • Neu: Auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt (durch eine weitere Ko-Testung oder eine Spiegelung des Gebärmutterhalses)
    • Jährliche klinische Untersuchung mit Anamnese, gynäkologischer Tastuntersuchung, Untersuchung der genitalen Hautregion und Tastuntersuchung der Brust (wie bisher), soweit diese nicht bereits im Rahmen des Screening-Programms erfolgt ist (das heißt, dass die klinische (Tast-)Untersuchung bei Frauen ab 35 Jahren in jedem dritten Jahr in Verbindung mit der Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich und HPV-Test erfolgt).

    • Beratung über das Ergebnis

Hintergrund

Die Neuerungen der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung stützen sich auf die „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Zervixkarzinom-Screenings" und entsprechende Experten-Empfehlungen des Nationalen Krebsplans, die im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) von 2013 berücksichtigt wurden. Ziel des KFRG ist es, die Menschen mit Einladungsschreiben und schriftlichen Informationen besser zu erreichen und auch die Qualität und Wirksamkeit der Früherkennung (von Gebärmutterhalskrebs sowie Darmkrebs) weiter zu verbessern und dies auch zu überprüfen. Für die inhaltliche Neugestaltung und organisatorische Weiterentwicklung der Früherkennung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA; www.g-ba.de) verantwortlich. Die vom G-BA neu gestaltete Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung beruht auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse einschließlich der oben genannten Europäischen Leitlinien. Die inhaltlichen Vorgaben des Screening-Programms für Gebärmutterhalskrebs (sowie für Darmkrebs) sind in der G-BA-Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme von 2018 festgeschrieben.

Stand: 28. Februar 2024
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