Organisation des Nationalen Krebsplans

Wie ist die Struktur des Nationalen Krebsplans?

Der Nationale Krebsplan ist ein Koordinierungs- und Kooperationsprogramm. Hierdurch wird der föderalen Vielfalt des deutschen Gesundheitswesens und seiner starken Selbstverwaltung Rechnung getragen.

Der Nationale Krebsplan wurde am 16. Juni 2008 vom Bundesministerium für Gesundheit, der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert. Er wird vom Bundesministerium für Gesundheit koordiniert und durch den Projektträger DLR administrativ und fachlich unterstützt. Um die für die onkologische Versorgung verantwortlichen Akteure und Institutionen einzubinden, wurde eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Eine Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es bisher, von Experten-Arbeitsgruppen des Nationalen Krebsplans entwickelte Umsetzungsempfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Krebsbekämpfung abzustimmen und zu verabschieden bzw. anzunehmen. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit gehören ihr Vertreter/-innen folgender Organisationen und Institutionen an:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) - www.kbv.de

  • Plattform § 65c (bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V) - www. plattform65c.de

  • Verband der privaten Krankenversicherung - www.pkv.de

Die im Juli 2008 konstituierte Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans hat im Herbst desselben Jahres drei hochrangig besetzte Experten-Arbeitsgruppen für die Handlungsfelder 1, 2 und 4 eingerichtet. Insgesamt haben seither weit über 100 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichsten Einrichtungen und Organisationen in den Arbeitsgruppen des Nationalen Krebsplans mitgewirkt. Zu Handlungsfeld 3 wurde ein (veröffentlichtes) wissenschaftliches Fachgutachten in Auftrag gegeben und intensiv diskutiert. Die Beteiligten des Nationalen Krebsplans verständigten sich seinerzeit darauf, die Erfahrungen und Folgen aus dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) abzuwarten.

Organisation: Wie ist die Arbeitsweise des Nationalen Krebsplans?

Für die zielgerichtete Bearbeitung der Handlungsfelder 1 (Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung), 2 (Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung) und 4 (Stärkung der Patientenorientierung) wurden von den Experten-Arbeitsgruppen insgesamt 13 übergreifende Ziele und rund 40 entsprechende Teilziele formuliert. Zu den jeweiligen Zielen und Teilzielen wurden und werden in verschiedenen (Unter-)Arbeitsgruppen konkrete Empfehlungen zur Zielerreichung erarbeitet.
Um ein einheitliches und klar strukturiertes Vorgehen in den Arbeitsgruppen sicherzustellen, wurde folgendes Schema für die Bearbeitung der Ziele zugrunde gelegt:

  1. Konkretisierung und Präzisierung des Ziels bzw. der Teilziele

  2. Prüfung der Zielerreichung (Soll-Ist-Analyse): Wo stehen wir derzeit hinsichtlich der Zielerreichung? Was sind die Gründe bzw. Barrieren für eine unzureichende Zielerreichung?

  3. Entwicklung von Maßnahmen: Welche Maßnahmen kommen für eine Verbesserung der Zielerreichung in Betracht? Wie sind diese Maßnahmen zu bewerten?

  4. Priorisierung / Empfehlung der Maßnahmen: Welche Maßnahmen sollten empfohlen und vorrangig umgesetzt werden?

  5. Verabschiedung einer möglichst konkreten Umsetzungsempfehlung (Akteure / Zuständigkeiten, Ressourcen, Zeitplan)

  6. Benennung von Forschungsbedarf

Darüber hinaus wurden im Laufe der Zeit weitere Themen als relevant identifiziert. So wurden im Handlungsfeld 1 die „Risiko-adaptierte Krebsfrüherkennung“ und im Handlungsfeld 2 die „Datensparsame einheitliche Tumordokumentation“ als Querschnittsthemen ohne eigene Zielformulierung aufgegriffen und bearbeitet.

Ferner hatte eine Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung und Finanzierungsmodelle für Krebsberatungsstellen“ Empfehlungen zur Qualitätssicherung und für eine nachhaltige Finanzierung von ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen erarbeitet.

Zudem hat sich eine Querschnitts-Arbeitsgruppe "Gesundheitskompetenz und Patientenorientierung in der Onkologie" mit dem Umgang der insbesondere aus Handlungsfeld 4 des Nationalen Krebsplans resultierenden Ergebnisse beschäftigt.

Eine weitere Querschnitts-Arbeitsgruppe „Qualität und Vernetzung“ befasst sich derzeit damit, wie im Sinne eines umfassenden Qualitätszyklus insbesondere die Daten der klinischen Krebsregister routinemäßig für die Auswertungen der Qualität der onkologischen Versorgung und der Initiierung von Qualitätsverbesserungsprozessen, einschließlich der Effekte der Zertifizierungen und Weiterentwicklung von onkologischen Leitlinien, zu nutzen sind.

Darüber hinaus wurde/wird das Thema „Langzeitüberleben nach Krebs“ in einer eigenen Arbeitsgruppe bearbeitet.

Von der Steuerungsgruppe wurden bisher über 100 konkrete Empfehlungen der Expertinnen und Experten zu unterschiedlichen Zielsetzungen und übergreifenden Themen angenommen.

Die angenommenen Umsetzungsempfehlungen richten sich vor allem an Akteure auf Bundes-, Landes- und Selbstverwaltungsebene. Aufgrund derjenigen Empfehlungen, die sich an die Adressaten auf Bundes-, Landes- und Selbstverwaltungsebene richten, hat am 8. Februar 2012 ein „Gesundheitspolitischer Umsetzerkreis“ (GEPUK) mit den dort vertretenen Spitzen der beteiligten Organisationen getagt. Die am GEPUK Beteiligten haben sich damals in einer „Gemeinsamen Erklärung“ darauf verständigt, den gesundheitspolitischen Umsetzungsprozess in prioritären Bereichen gemeinsam voranzutreiben und die jeweiligen Empfehlungen eigenverantwortlich umzusetzen.

Stand: 31. August 2023
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