Patientenquittung

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse erfahren Sie nicht automatisch, welche Leistungen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt abrechnet und welche Kosten damit verbunden sind.

Wenn Sie dies wünschen, können Sie nach § 305 Abs. 2 SGB V von der Arzt-, Zahnarztpraxis oder dem Krankenhaus eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Form erhalten. Dabei haben Sie die Wahl: Lassen Sie sich in der Arztpraxis entweder direkt im Anschluss an die Behandlung oder nach Ablauf des Abrechnungsquartals eine Patientenquittung ausstellen. Für die quartalsweise schriftliche Unterrichtung wird eine Gebühr von einem Euro erhoben. Möchten Sie die Patientenquittung per Post zugeschickt bekommen, müssen Sie die Versandkosten übernehmen.

Zusätzlich können Sie nach § 305 Abs. 1 SGB V auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten.

Auf der Patientenquittung finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form. Damit können Sie besser nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erbracht hat.

Stand: 21. Februar 2024
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