Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Die Verordnung regelte bundesweit einheitlich die Nachweis-,Test- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Hinweis
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ist zum 7. April 2023 ausgelaufen.
Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat: Pandemische Einreisebeschränkungen aufgehoben.