Bundes-Klinik-Atlas
Mit dem Bundes-Klinik-Atlas wird Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung im Krankenhaus-Dschungel ermöglicht.
Bürgerinnen und Bürger können auf www.bundes-klinik-atlas.de schnell und verständlich erfahren, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet. So können sie eine fundierte Entscheidung darüber treffen, welches Krankenhaus für ihren individuellen Fall geeignet ist – und das auch ohne Vorkenntnisse im Gesundheitswesen. Der Bundes-Klinik-Atlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert.
Diese Informationen bietet der Bundes-Klinik-Atlas der Bevölkerung
- Fallzahl der erbrachten Leistungen (perspektivisch differenziert nach Leistungsgruppen)
- personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- patientenrelevante Ergebnisse zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung und Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen
- Vorliegen aussagekräftiger Qualitätssiegel und Zertifikate
- Erfüllung von Mindestmengen
- Stufe der Notfallversorgung
Was unterscheidet den Bundes-Klinik-Atlas von vorhandenen Angeboten?
Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Angeboten ist die bessere Vergleichbarkeit von Krankenhäusern. Hierzu werden die Daten zur besseren Einordnung in einem Tacho-System dargestellt. Dafür werden die am Krankenhausstandort erbrachten Fallzahlen und die Personalausstattung in eine Relation zu denen der anderen Krankenhausstandorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt. Durch diese – rein mathematische – Darstellung können Nutzerinnen und Nutzer die Daten deutlich besser bewerten. Außerdem werden im Bundes-Klinik-Atlas aussagekräftige Qualitätssiegel und Zertifikate ausgewiesen. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal können Nutzerinnen und Nutzer ihre Suche besser eingrenzen und sicher sein, dass die vorhandenen Zertifikate von Krankenhäusern tatsächlich die Behandlungsqualität verbessern.
Rechtliche Basis
Am 28. März 2024 trat das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel, Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Mit diesem Ziel wurde der Bundes-Klinik-Atlas aufgebaut und wird stetig weiterentwickelt.
Am 15. April 2026 ist das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in Kraft getreten. Seitdem hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag, den Bundes-Klinik-Atlas zu veröffentlichen und weiterzuentwickeln.
Wer ist am Aufbau und der Pflege des Bundes-Klinik-Atlas beteiligt?
Die Internetseite wurde initial unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt und basiert auf umfassender Expertise dieser involvierten Akteure. Außerdem wurden externe Expertinnen und Experten im Zuge der Entwicklungsarbeiten eingebunden, um das IQTIG und das BMG in seinen Arbeiten zu beraten.
Nach dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) am 15. April 2026 wird die Internetseite vom Gemeinsamen Bundesausschuss betrieben.
Sorgt der Bundes-Klinik-Atlas für noch mehr Bürokratie?
Ein Großteil der benötigten Daten wird bereits erhoben und veröffentlicht, ist bisher jedoch für die Allgemeinheit wenig verständlich abrufbar. Dort, wo die Datenbasis verbessert und erweitert werden muss, schafft das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) die notwendige Grundlage. Die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser soll laufend dahingehend geprüft werden, ob perspektivisch einzelne Berichtspflichten entfallen können, um die Krankenhäuser von zu hoher Bürokratie zu entlasten.
Weitere Informationen
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Offizielle Homepage des Bundes-Klinik-Atlas
Auf dem Bundes-Klinik-Atlas sollen Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die Personalausstattung in den Krankenhäusern in Deutschland informiert werden.
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Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG)
Mit dem Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform.