Karriere

Praktikum & Referendariat

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Praktikum

Das Bundesministerium für Gesundheit ermöglicht Studentinnen und Studenten ein nach der Hochschul-/ bzw. Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum. Dabei sollten Sie bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und rund zwei Drittel Ihres Studiums erfolgreich absolviert haben.

Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von € 300,- monatlich gezahlt.

Vor Praktikumsbeginn wird zwischen der Praktikantin/dem Praktikanten und dem Ministerium ein Praktikumsvertrag geschlossen. Praktikumsverträge bzw. Vereinbarungen der Fach-/Hochschulen können nicht geschlossen werden.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Unterabteilung bzw. in welchem Referat Sie das Praktikum/Referendariat absolvieren möchten.Informationen zu den Fachabteilungen und den Dienstsitzen Bonn und Berlin entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan.

Bewerbungsverfahren:

Bewerben Sie sich bitte mit dem Bewerbungsbogen per E-Mail oder per Post. Zusätzlich benötigen wir:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • Kopien der Leistungsnachweise
  • Hochschul- bzw. Studienordnung, aus der sich auch der Zeitrahmen des vorgeschriebenen Pflichtpraktikums ergibt
  • Immatrikulationsbescheinigung  (eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums ist im Falle der Zusage eines Praktikumsplatzes unaufgefordert nachzureichen)

Referendariat

Besonderes Interesse haben wir an der Beschäftigung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im Rahmen einer Stage von dreimonatiger Dauer. Wir denken hierbei an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Prädikatsexamen.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Unterabteilung bzw. in welchem Referat Sie das Referendariat absolvieren möchten. Informationen zu den Fachabteilungen und den Dienstsitzen Bonn und Berlin entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan.

Vor Beginn der Ausbildungsstation wird ein Vertrag geschlossen.

Bewerbungsverfahren:

Bewerben Sie sich bitte mit dem Bewerbungsbogen per E-Mail oder per Post. Zusätzlich benötigen wir:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • eine Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung
  • eine Kopie der Urkunde über die Ernennung zum/r Referendar/in bzw. der verbindlichen Zusage für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.

Bewerbungsfristen für Praktika und Referendariatsstationen

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung ca. 6 Monate vor Beginn des Praktikums/der Referendariatsstation vorliegen.

Verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, sondern heften Sie die Bewerbungsunterlagen zusammen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Bundesministerium für Gesundheit
- Referat Z 11 -
Personalmanagement und -entwicklung im BMG
53107 Bonn

oder an
Z11@bmg.bund.de

Für praktische Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 0228 99 / 441 – 2819 zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anfragen und Bewerbungen ohne vollständige Absenderangaben und Kontaktdaten nicht beantwortet werden können.

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