Mammographie-Screening

Beim Mammographie-Screening handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammakarzinom). Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen mit 69.550 Neuerkrankungen in 2012.

Das auf der Basis der Empfehlungen von Europäischen Leitlinien konzipierte deutsche Mammographie-Screening-Programm wurde in allen Bundesländern eingeführt. Anders als bei sonstigen Früherkennungsuntersuchungen findet eine organisierte Durchführung statt, bei der die anspruchsberechtigten Frauen, d.h. alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, zu einem bestimmten, ggf. änderbaren, Termin alle zwei Jahre in eine sogenannte Screening-Einheit schriftlich eingeladen werden. Der Anspruch auf eine Mammographie-Screening-Untersuchung besteht nur im Rahmen dieses organisierten Früherkennungsprogramms in entsprechend zertifizierten Screening-Einheiten. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig. Die Kosten für die Untersuchung werden von den Krankenkassen übernommen. Privat versicherten Frauen wird empfohlen, die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung zu klären.

Die teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte, radiologischen Fachkräfte sowie die eingesetzten Geräte in diesen Screening-Einheiten müssen besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen, auch ist z. B. eine Doppelbefundung jeder Mammographie-Aufnahme obligatorisch. Über das Mammographie-Screening informieren die kontinuierlich aktualisierten Internetseiten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie unter: http://www.mammo-programm.de und http://www.mammo-programm.de/downloads/.

Um festzustellen, welche zentrale Stelle für die Einladung in die zuständige Screening-Einheit am eigenen Wohnsitz verantwortlich ist, kann man die entsprechende Suche auf der Website http://www.mammo-programm.de/termin/ nutzen.

Da es sich bei der Mammographie um eine Untersuchung handelt, bei der Röntgenstrahlen zur Anwendung kommen, ist die Erbringung der Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs bei gesunden, beschwerdefreien Frauen als so genannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – also als von der Patientin privat zu zahlende Leistung – aus strahlenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund des Fehlens qualitätssichernder Rahmenbedingungen nicht zulässig. Eine Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung darf somit ausschließlich im Rahmen des bundesweiten, qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings erbracht werden.

Bestehen hingegen konkrete Beschwerden oder der Verdacht auf einen krankhaften Befund oder liegt ein hohes Risiko vor, kann eine "kurative" Mammographie als diagnostische Untersuchung zu Lasten der jeweiligen Krankenkassen erbracht werden. Eine Mammographie zur Abklärung eines unklaren oder verdächtigen Befundes wird auch für Frauen unter 50 und über 69 Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.

Stand: 11. April 2016
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