Pflegeeinrichtungen (stationär)

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Pflege einer oder eines Angehörigen zu sichern. Wesentlicher Baustein ist die teilstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, die die Tages- und Nachtpflege übernimmt. Diese Angebote werden in der Regel dann in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht.

Reichen diese Angebote nicht mehr aus, kann auf die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim zurückgegriffen werden.

Immer mehr Menschen haben jedoch den Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben. Neue Wohnformen, wie zum Beispiel eine Senioren-WG, bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen beziehungsweise Frauen und Männern in derselben Lebenssituation zu leben – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer WG leben in eigenen Wohnungen oder Zimmern, haben aber die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen, wie beispielsweise Kochen.

Häufig bieten auch Altenwohnheime und Altenheime die Möglichkeit, in kleineren Apartments oder Wohnungen noch lange ein eigenständiges Leben zu führen, ohne auf die notwendige pflegerische Betreuung zu verzichten.

Stand: 7. März 2017
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