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Damit unsere Krankenhäuser zukunftssicher sind.

Mehr Qualität. Spezialisierung und Effizienz - für eine sichere Versorgung.

Krankenhaus mit Zukunft

Krankenhaus mit Zukunft

Ein Patient liegt in einem CT Gerät und daneben steht medizinisches Personal

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Damit unsere Krankenhäuser zukunftssicher sind

Die Ende 2024 beschlossene Krankenhausreform soll an einigen Stellen nachgebessert werden. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) praxisnah fortentwickelt werden. Die Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – bleiben bestehen.

Das Vorhaben

  • Die Krankenhausreform ist eines der umfassendsten Projekte der letzten Jahre im Gesundheitswesen. Krankenhäuser sind zentraler Bestandteil einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Deutschland.

  • Die neue Krankenhausreform soll die stationäre Versorgung in Deutschland effizienter und besser machen. Verfolgt werden dabei im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität,
  • Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten,
  • Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung

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Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde sich auf eine Fortentwicklung der Krankenhausreform verständigt. Zur praxisnahen Weiterentwicklung und besseren Umsetzbarkeit der Regelungen sollen unter anderem die Finanzierung des Transformationsfonds geändert, Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert, Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und deren Maßgaben zur Anwendung überarbeitet werden. Außerdem sollen Zwischenfristen, insbesondere zur Einführung der Vorhaltevergütung, angepasst werden.

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025

Xander Heinl / BMG

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025

Xander Heinl / BMG

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025

Xander Heinl / BMG

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025

Xander Heinl / BMG

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025

Xander Heinl / BMG

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025

Xander Heinl / BMG

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025

Thomas Ecke / BMG

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Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025

Thomas Ecke / BMG

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025: „Wir haben heute ein Paradebeispiel dafür erlebt, wie die Krankenhausreform wirken soll – zwei Kliniken werden an einem Standort zusammengefasst, damit Patientinnen & Patienten besser behandelt werden können.“ (1/2)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025: „Wir haben heute ein Paradebeispiel dafür erlebt, wie die Krankenhausreform wirken soll – zwei Kliniken werden an einem Standort zusammengefasst, damit Patientinnen & Patienten besser behandelt werden können.“ (2/2)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025: „Solche Besuche wie in Braunschweig werde ich künftig häufiger machen – denn wir müssen die Bedenken vor Ort ernst nehmen, und das geht nur im persönlichen Gespräch.“ (1/2)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025: „Solche Besuche wie in Braunschweig werde ich künftig häufiger machen – denn wir müssen die Bedenken vor Ort ernst nehmen, und das geht nur im persönlichen Gespräch.“ (2/2)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025: „Der Klinikverbund hat vorgemacht, wie die Krankenhausreform wirken soll. An den Standorten werden Leistungsschwerpunkte aufgebaut und dafür Doppelstrukturen abgeschafft. Das spart Personal und Geld, verbessert aber die Versorgung.“ (1/2)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025: „Der Klinikverbund hat vorgemacht, wie die Krankenhausreform wirken soll. An den Standorten werden Leistungsschwerpunkte aufgebaut und dafür Doppelstrukturen abgeschafft. Das spart Personal und Geld, verbessert aber die Versorgung.“ (2/2)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025: „Die Dankbarkeit der Familien hat mich tief beeindruckt. Es zeigt: Wir brauchen eine Stärkung der exzellenten Medizin.“ (1/2)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025: „Die Dankbarkeit der Familien hat mich tief beeindruckt. Es zeigt: Wir brauchen eine Stärkung der exzellenten Medizin.“ (2/2)

Fragen und Antworten zur Krankenhausreform

Ziel der Krankenhausreform ist eine auf Dauer qualitativ hochwertige, flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland.

Derzeit werden stationäre Krankenhausleistungen über ein sogenanntes Fallpauschalensystem („Diagnosis Related Groups“ - DRG) vergütet. Für jeden Fall gibt es eine e Fallpauschale – mehr Fälle, mehr Fallpauschalen. Diese wirtschaftliche Betrachtung hat nicht zu einer qualitativ besseren medizinischen Versorgung der Menschen in Deutschland mit Krankenhausleistungen geführt. Gleichzeitig arbeiten viele Krankenhäuser nicht kostendeckend. Ein neues, um eine Vorhaltevergütung ergänztes Vergütungsmodell und eine neue Versorgungsstruktur sollen die Versorgungsqualität für die Menschen verbessern und gleichzeitig die Finanzierung der Krankenhäuser im Sinne der Menschen, die dort behandelt werden und arbeiten, optimieren.

Die Leistungen der Krankenhäuser werden in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt. Für die Leistungsgruppen werden Mindestanforderungen an die Qualität festgelegt.  In Zukunft sollen nur Krankenhäuser Leistungen erbringen, die dafür die adäquate technische Ausstattung sowie das fachärztliche und pflegerische Personal für diese Behandlung vorweisen können. So wird die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt.

In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Versorgungslandschaft ist zu beachten, dass die Krankenhausplanung in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder liegt. Im Rahmen der Krankenhausplanung entscheiden sie, welche Krankenhäuser zur Deckung des jeweiligen Versorgungsbedarfs welche Leistungen anbieten sollen. Dies wird durch die Krankenhausreform nicht geändert. Es liegt damit auch weiterhin in der Verantwortung der Bundesländer, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist seit Ende 2024 in Kraft. Am 8. Oktober 2025 beschloss das Bundeskabinett eine Anpassung des Gesetzes, um die praktische Umsetzbarkeit der mit dem KHVVG beschlossenen Maßnahmen zu erhöhen. Das grundsätzliche Ziel der Reform bleibt gewahrt. Die Anpassung wird allen Beteiligten mehr Zeit bei der Umsetzung verschaffen und eine praxis- und realitätsnahe Betrachtung ermöglichen. Insgesamt wird die Transformation der Krankenhauslandschaft in Deutschland mehrere Jahre dauern.

Nicht jedes Krankenhaus soll jede Leistung erbringen können und müssen. Durch eine stärkere Konzentration in der Krankenhausversorgung soll einerseits eine größere Spezialisierung und damit eine Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht und andererseits die wirtschaftliche Sicherung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser gewährleistet werden. Dabei werden zum Beispiel im Rahmen von Zusammenschlüssen auch Krankenhäuser schließen.  Es liegt aber auch weiterhin in der Verantwortung der Bundesländer, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Neben den Fallpauschalen (DRG) werden bereits seit dem Jahr 2020 die Kosten für das Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung über ein sogenanntes Pflegebudget umfassend vergütet. Mit der Krankenhausreform wird dieses Vergütungsmodell um eine weitere Säule ergänzt – die Vorhaltevergütung. Dadurch werden 60 Prozent des Budgets eines Krankenhauses leistungsunabhängig vergütet. Etwa 40 Prozent müssen über tatsächliche Behandlungsfälle erwirtschaftet werden. Finanzielle Anreize für Mengensteigerungen werden auf diese Weise abgebaut und der Fokus wird auf eine Verbesserung der Qualität gelenkt.

Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung liegt in der Verantwortung der Länder, die hierzu im Rahmen ihrer Planungshoheit Krankenhauspläne aufstellen (vgl. auch Antwort auf Frage 3). Um flächendeckend eine qualitätsgesicherte medizinische Grundversorgung aufrecht erhalten zu können, wurde mit der Krankenhausreform zudem der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben. Sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen künftig stationäre Krankenhausleistungen mit sowohl ambulanten als auch pflegerischen Leistungen wohnortnah verbinden. Für Krankenhäuser mit einer geringeren Nachfrage nach stationären Leistungen ergibt sich als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung eine gute Chance, nicht schließen zu müssen. Dies gilt insbesondere für Krankenhäuser im ländlichen Raum.

Eine fortschreitende Digitalisierung und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz sollen zur Entlastung führen. Die bisherige papiergebundene schriftliche Dokumentation soll nach und nach durch eine elektronische Datenerfassung und -übermittlung abgelöst werden. Ein Baustein dieser Digitalisierung ist die elektronische Patientenakte (ePA).  Das Ziel, Bürokratie abzubauen, wurde im Rahmen der Krankenhausreform unter anderem bei der Ausgestaltung des Antragsverfahrens des Krankenhaustransformationsfonds berücksichtigt. Die Beantragung von Fördermitteln durch den Krankenhaustransformationsfonds wird vereinfacht und dadurch werden die Kliniken von Bürokratie entlastet.

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Lexikon der Krankenhausreform: Sichere Versorgung, die. Die Krankenhausreform wird die Krankenhausversorgung deutschlandweit sichern. Außerdem kann die wohnortnahe medizinische Versorgung durch Einrichtungen gesichert werden, die sowohl ambulante als auch stationäre Versorgung anbieten („sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen“).

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Lexikon der Krankenhausreform: Spezialisierung, die. Krankenhäuser müssen in Zukunft Mindestanforderungen erfüllen, wenn sie bestimmte Behandlungen (z. B. für Krebspatientinnen und -patienten) anbieten wollen. Nur so bekommen sie diese auch finanziert. Ausnahmen sind begrenzt möglich und werden in den allermeisten Fällen zeitlich befristet sein. Anforderungen in einem spezialisierten Bereich (der sogenannten Leistungsgruppe) sind: bestimmte medizinische Geräte, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie andere erforderliche Fachdisziplinen, die zur Vor- und Nachsorge wichtig sind. Damit wird eine gute Versorgung sichergestellt.

BMG

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Lexikon der Krankenhausreform: Leistungsgruppe, die. Durch Leistungsgruppen wird die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt. In Zukunft wird genauer darauf geachtet, dass bestimmte Leistungen nur von Kliniken erbracht werden, die dafür auch die technische Ausstattung sowie geeignetes und genügend Personal vorweisen können. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert. Die zuständigen Landesbehörden weisen den Krankenhäusern die Leistungsgruppen zu.

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Leistungsgruppen-Ausschuss

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Rahmen der Krankenhausreform am 8. Januar 2025 einen Ausschuss gemäß § 135e Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Dieser so genannte Leistungsgruppen-Ausschuss beschließt Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien für die Leistung von Krankenhäusern.

Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll sicherstellen, dass der aktuelle Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt wird. Dies trägt zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und für Patientinnen und Patienten sicheren medizinischen Versorgung bei.

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Gesetze und Verordnungen zur Krankenhausreform

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – NotfallG 

Geplant ist die Neuordnung der Notfallversorgung, einschließlich der Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ). Patienten sollen schnell in die richtige Behandlung gesteuert werden und die Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Notaufnahmen und Bereitschaftsdienst soll verbessert werden.

  • Chronik des Gesetzes (laufendes Verfahren)

Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG

Der KHAG-Entwurf dient dazu, das Reformwerk weiterzuentwickeln: Er reagiert auf Praxiserfahrungen, passt Fristen, Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen an und soll Schwächen des ursprünglichen Reformgesetzes ausgleichen.

  • Chronik des Gesetzes (laufendes Verfahren)

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG

Das KHVVG schafft die rechtliche Grundlage für die neue Krankenhausreform: Qualität, Vergütung und Strukturwandel werden neu geregelt. Es legt die Bedingungen fest, unter denen Kliniken künftig Zuschüsse für Transformationsmaßnahmen und strukturelle Anpassungen erhalten können.

  • Chronik des Gesetzes (in Kraft getreten)

Krankenhaustransparenzgesetz 

Das Gesetz ist Basis für die Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet.

  • Chronik des Gesetzes (in Kraft getreten)

Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – KHTFV 

Die Verordnung regelt, wie Kliniken finanzielle Unterstützung für Umbau, Spezialisierung oder Zusammenschlüsse erhalten, die zu qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen. So soll der Wandel der Krankenhauslandschaft gezielt gefördert werden.

  • Chronik der Verordnung (in Kraft getreten)

Weitere Informationen

Krankenhausfinanzierung

Die Finanzierung der Krankenhäuser teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Alle Informationen zu Investitions- und Betriebskosten erhalten Sie in dieser Übersicht.

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Fallpauschalen

Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Finanzierung der voll- und teilstationären Leistungen der deutschen Krankenhäuser über das sogenannte DRG-Fallpauschalensystem.

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