Damit unsere Krankenhäuser zukunftssicher sind.
Mehr Qualität. Spezialisierung und Effizienz - für eine sichere Versorgung.
Krankenhaus mit Zukunft
Copyright: GettyImages
Damit unsere Krankenhäuser zukunftssicher sind
Das Vorhaben
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Slide
Xander Heinl / BMG
Slide
Xander Heinl / BMG
Slide
Xander Heinl / BMG
Slide
Xander Heinl / BMG
Slide
Xander Heinl / BMG
Slide
Xander Heinl / BMG
Slide
Thomas Ecke / BMG
Slide
Thomas Ecke / BMG
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025: „Wir haben heute ein Paradebeispiel dafür erlebt, wie die Krankenhausreform wirken soll – zwei Kliniken werden an einem Standort zusammengefasst, damit Patientinnen & Patienten besser behandelt werden können.“ (1/2)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025: „Wir haben heute ein Paradebeispiel dafür erlebt, wie die Krankenhausreform wirken soll – zwei Kliniken werden an einem Standort zusammengefasst, damit Patientinnen & Patienten besser behandelt werden können.“ (2/2)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025: „Solche Besuche wie in Braunschweig werde ich künftig häufiger machen – denn wir müssen die Bedenken vor Ort ernst nehmen, und das geht nur im persönlichen Gespräch.“ (1/2)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025: „Solche Besuche wie in Braunschweig werde ich künftig häufiger machen – denn wir müssen die Bedenken vor Ort ernst nehmen, und das geht nur im persönlichen Gespräch.“ (2/2)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025: „Der Klinikverbund hat vorgemacht, wie die Krankenhausreform wirken soll. An den Standorten werden Leistungsschwerpunkte aufgebaut und dafür Doppelstrukturen abgeschafft. Das spart Personal und Geld, verbessert aber die Versorgung.“ (1/2)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025: „Der Klinikverbund hat vorgemacht, wie die Krankenhausreform wirken soll. An den Standorten werden Leistungsschwerpunkte aufgebaut und dafür Doppelstrukturen abgeschafft. Das spart Personal und Geld, verbessert aber die Versorgung.“ (2/2)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025: „Die Dankbarkeit der Familien hat mich tief beeindruckt. Es zeigt: Wir brauchen eine Stärkung der exzellenten Medizin.“ (1/2)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025: „Die Dankbarkeit der Familien hat mich tief beeindruckt. Es zeigt: Wir brauchen eine Stärkung der exzellenten Medizin.“ (2/2)
Fragen und Antworten zur Krankenhausreform
Ziel der Krankenhausreform ist eine auf Dauer qualitativ hochwertige, flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland.
Derzeit werden stationäre Krankenhausleistungen über ein sogenanntes Fallpauschalensystem („Diagnosis Related Groups“ - DRG) vergütet. Für jeden Fall gibt es eine e Fallpauschale – mehr Fälle, mehr Fallpauschalen. Diese wirtschaftliche Betrachtung hat nicht zu einer qualitativ besseren medizinischen Versorgung der Menschen in Deutschland mit Krankenhausleistungen geführt. Gleichzeitig arbeiten viele Krankenhäuser nicht kostendeckend. Ein neues, um eine Vorhaltevergütung ergänztes Vergütungsmodell und eine neue Versorgungsstruktur sollen die Versorgungsqualität für die Menschen verbessern und gleichzeitig die Finanzierung der Krankenhäuser im Sinne der Menschen, die dort behandelt werden und arbeiten, optimieren.
Die Leistungen der Krankenhäuser werden in sogenannte Leistungsgruppen eingeteilt. Für die Leistungsgruppen werden Mindestanforderungen an die Qualität festgelegt. In Zukunft sollen nur Krankenhäuser Leistungen erbringen, die dafür die adäquate technische Ausstattung sowie das fachärztliche und pflegerische Personal für diese Behandlung vorweisen können. So wird die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt.
In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Versorgungslandschaft ist zu beachten, dass die Krankenhausplanung in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder liegt. Im Rahmen der Krankenhausplanung entscheiden sie, welche Krankenhäuser zur Deckung des jeweiligen Versorgungsbedarfs welche Leistungen anbieten sollen. Dies wird durch die Krankenhausreform nicht geändert. Es liegt damit auch weiterhin in der Verantwortung der Bundesländer, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist seit Ende 2024 in Kraft. Am 8. Oktober 2025 beschloss das Bundeskabinett eine Anpassung des Gesetzes, um die praktische Umsetzbarkeit der mit dem KHVVG beschlossenen Maßnahmen zu erhöhen. Das grundsätzliche Ziel der Reform bleibt gewahrt. Die Anpassung wird allen Beteiligten mehr Zeit bei der Umsetzung verschaffen und eine praxis- und realitätsnahe Betrachtung ermöglichen. Insgesamt wird die Transformation der Krankenhauslandschaft in Deutschland mehrere Jahre dauern.
Nicht jedes Krankenhaus soll jede Leistung erbringen können und müssen. Durch eine stärkere Konzentration in der Krankenhausversorgung soll einerseits eine größere Spezialisierung und damit eine Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht und andererseits die wirtschaftliche Sicherung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser gewährleistet werden. Dabei werden zum Beispiel im Rahmen von Zusammenschlüssen auch Krankenhäuser schließen. Es liegt aber auch weiterhin in der Verantwortung der Bundesländer, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Neben den Fallpauschalen (DRG) werden bereits seit dem Jahr 2020 die Kosten für das Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung über ein sogenanntes Pflegebudget umfassend vergütet. Mit der Krankenhausreform wird dieses Vergütungsmodell um eine weitere Säule ergänzt – die Vorhaltevergütung. Dadurch werden 60 Prozent des Budgets eines Krankenhauses leistungsunabhängig vergütet. Etwa 40 Prozent müssen über tatsächliche Behandlungsfälle erwirtschaftet werden. Finanzielle Anreize für Mengensteigerungen werden auf diese Weise abgebaut und der Fokus wird auf eine Verbesserung der Qualität gelenkt.
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung liegt in der Verantwortung der Länder, die hierzu im Rahmen ihrer Planungshoheit Krankenhauspläne aufstellen (vgl. auch Antwort auf Frage 3). Um flächendeckend eine qualitätsgesicherte medizinische Grundversorgung aufrecht erhalten zu können, wurde mit der Krankenhausreform zudem der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben. Sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen künftig stationäre Krankenhausleistungen mit sowohl ambulanten als auch pflegerischen Leistungen wohnortnah verbinden. Für Krankenhäuser mit einer geringeren Nachfrage nach stationären Leistungen ergibt sich als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung eine gute Chance, nicht schließen zu müssen. Dies gilt insbesondere für Krankenhäuser im ländlichen Raum.
Eine fortschreitende Digitalisierung und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz sollen zur Entlastung führen. Die bisherige papiergebundene schriftliche Dokumentation soll nach und nach durch eine elektronische Datenerfassung und -übermittlung abgelöst werden. Ein Baustein dieser Digitalisierung ist die elektronische Patientenakte (ePA). Das Ziel, Bürokratie abzubauen, wurde im Rahmen der Krankenhausreform unter anderem bei der Ausgestaltung des Antragsverfahrens des Krankenhaustransformationsfonds berücksichtigt. Die Beantragung von Fördermitteln durch den Krankenhaustransformationsfonds wird vereinfacht und dadurch werden die Kliniken von Bürokratie entlastet.
Slide
BMG
Slide
BMG
Slide
BMG
Gesetze und Verordnungen zur Krankenhausreform