Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)

Durch das Pflegeberufegesetz wird die Pflegeausbildung umfassend modernisiert und an veränderte Herausforderungen angepasst. Auch die Finanzierung wird reformiert. Das Schulgeld wird abgeschafft. Die Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste werden verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Finanzierungsverordnung regelt dafür die notwendigen Details.

Verordnung 10.10.2018

Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen

Inkrafttreten: 01.01.2019

Verordnung im Wortlaut – Bundesgesetzblatt

Referentenentwurf: 18.06.2018

Pflegeberufegesetz

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.

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Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt zukünftig über Ausgleichsfonds, die in den Bundesländern einzurichten sind. In diese Fonds zahlen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen ein. In geringerem Umfang beteiligen sich die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung. Aus den Fonds werden die Ausbildungskosten finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt. Auch die Pflegeschulen erhalten Geld aus den Fonds.

Die neue Pflegeausbildung startet Anfang 2020.

Stellungnahmen

Stand: 10. Oktober 2018
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