Zukunftsfähige Strukturen des ÖGD

Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst als zentraler Akteur der Öffentlichen Gesundheit strukturell auf allen Ebenen besser aufgestellt sein muss, um u. a. noch besser auf akute Herausforderungen eingestellt zu sein.

Gemeinsam mit dem externen und unabhängigen Beirat „Pakt ÖGD“ – berufen vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit der Gesundheitsministerkonferenz – soll der ÖGD in Deutschland u. a. für Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen organisatorisch und rechtlich gestärkt werden.

Folgende Bereiche wurden bislang für mögliche strukturellen Anpassungsbedarfe identifiziert:

Behördenübergreifende Zusammenarbeit und Kommunikation, insb. in Krisen:

  • zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte, verständliche Risiko-, Krisen- und Gesundheitskommunikation für die Bevölkerung,
  • einheitliche Festschreibung von Krisenstabs- und Krisenmanagementstrukturen,
  • Stärkung der einheitlichen und koordinierten Reaktion und Kommunikation beim Krisenmanagement.

Weiterentwicklung des ÖGD:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des ÖGD mit Blick auf die Kernaufgaben und Personalstrukturen eines Gesundheitsamtes,
  • Stärkung der Gesundheitsberichterstattung als Grundlage von Gesundheitsplanung und fachlicher Beratung politischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, unter anderem auch für Krisen,
  • Etablierung von fachlichen Leitstellen zur Erstellung einheitlicher Leitlinien.

Personal und Attraktivität:

  • Dauerhafte Ausstattung des ÖGD mit qualifiziertem Personal durch neue Aufgabenprofile/Multiprofessionalität,
  • Aufbau von flexiblen Teams aus qualifiziertem Personal für das Krisenmanagement,
  • Schaffung einer wissenschaftlichen Infrastruktur für Forschung und Qualitätssicherung,
  • Ausbildungsoffensive zur Stärkung der einheitlichen koordinierten Reaktion beim Krisenmanagement und für das immer breitere Aufgabenspektrum im ÖGD.

Digitalisierung:

  • Verbindliche Festlegung einheitlicher und standardisierter Schnittstellen für informationstechnische Systeme im ÖGD mit Bezug zum Infektionsschutz mit dem Ziel der Herstellung von Interoperabilität im ÖGD selbst und mit externen Partnern,
  • Fortsetzung der Anbindung des ÖGD an die Telematikinfrastruktur und der Nutzbarmachung digitaler Anwendungen der TI, insbesondere der elektronischen Patientenakte im ÖGD.

Die Bereiche werden übergreifend unter Berücksichtigung der Länderhoheit des ÖGD be- und ausgewertet. Dabei werden bisherige und weitere Berichte des Beirats „Pakt ÖGD“ und das Gutachten „Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen“ des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) genutzt.

Ein Umsetzungsplan für strukturelle Anpassungsbereiche befindet sich in der Erarbeitung.

Der Pakt für den ÖGD umfasst folgende weitere Bereiche

  • Bund und Länder haben eine umfassende personelle Stärkung des ÖGD vereinbart. Die Bundesregierung stellt dafür (und für die Attraktivitätssteigerung durch den Pakt rund 3,1 Mrd. Euro zur Verfügung.

  • Um die Digitalisierung des ÖGD zu stärken, stellt der Bund bis 2026 insgesamt 800 Millionen für die Digitalisierung und 24 Millionen für den Ausbau von DEMIS zur Verfügung.

  • Angesichts von Fachkräfte- und Nachwuchsmangel ist ein weiterer Schwerpunkt des Paktes für den ÖGD, dessen Attraktivität zu steigern.

  • Eine globalisierte Welt stellt hohe Anforderungen an die Gesundheitssicherheit. Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass der ÖGD als zentraler Akteur der Öffentlichen Gesundheit besser aufgestellt sein muss.

Stand: 14. November 2023
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