© Copyright: Charité
Symbolbild Krankenhaus (Bildquelle: Charité)
Krankenhausreform
Alle aktuellen Informationen, Entwicklungen und Beschlüsse auf einen Blick
Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser in Deutschland starken ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Kliniken wären von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert.
Mit der Krankenhausreform werden folgende zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung.
Das Vorhaben im Detail
- Das System der Fallpauschalen wird weitgehend ersetzt. Notwendige Kliniken erhalten zukünftig zusätzlich Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
- Durch die Festlegung von Qualitätskriterien für die einzelnen Leistungsgruppen, die den Krankenhäusern von den Ländern zugewiesen werden, bestimmt stärker die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
- Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Seit Mai 2024 werden verständlich und transparent Informationen über den Umfang und die Qualität des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland sowie Informationen über die Personalausstattung in den Krankenhäusern im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde sich auf eine Fortentwicklung der Krankenhausreform verständigt. Zur praxisnahen Weiterentwicklung und besseren Umsetzbarkeit der Regelungen sollen unter anderem die Finanzierung des Transformationsfonds geändert, Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert, Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und deren Maßgaben zur Anwendung überarbeitet sowie Zwischenfristen, insbesondere zur Einführung der Vorhaltevergütung, angepasst werden.
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Alb Fils Klinikums in Göppingen am 04.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
© Copyright: Xander Heinl / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch der GRN-Kliniken im Rhein-Neckar Kreis am 21.07.2025
© Copyright: Thomas Ecke / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
© Copyright: Thomas Ecke / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
© Copyright: Thomas Ecke / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
© Copyright: Thomas Ecke / BMG
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Besuch des Universitätsklinikums Tübingen am 27.09.2025
Die Krankenhausreform hat einen besonderen Stellenwert für die Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und die Gewährleistung der Bezahlbarkeit. Die Grundprinzipien bleiben auch nach der Anpassung bestehen: mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz. Zugleich muss die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben, gerade auch auf dem Land.
Fragen und Antworten zur Krankenhausreform
Leistungsgruppen-Ausschuss
Leistungsgruppen-Ausschuss
Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll sicherstellen, dass der aktuelle Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt wird. Dies trägt zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und für Patientinnnen und Patienten sicheren medizinischen Versorgung bei.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat als Teil der Krankenhausreform am 8. Januar 2025 einen Ausschuss gemäß § 135e Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Dieser so genannte Leistungsgruppen-Ausschuss beschließt Empfehlungen zu den Inhalten der Leistungsgruppen-Verordnung nach § 135e Abs. 1 SGB V, d.h. zu den Qualitätskriterien für die Leistung von Krankenhäusern.
Gesetze und Verordnungen zur Krankenhausreform
- Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG (laufendes Verfahren)
Der KHAG-Entwurf dient dazu, das Reformwerk weiterzuentwickeln: Er reagiert auf Praxiserfahrungen, passt Fristen, Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen an und soll Schwächen des ursprünglichen Reformgesetzes ausgleichen.
► Chronik des Gesetzes - Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG (in Kraft getreten)
Das KHVVG schafft die rechtliche Grundlage für die neue Krankenhausreform: Qualität, Vergütung und Strukturwandel werden neu geregelt. Es legt die Bedingungen fest, unter denen Kliniken künftig Zuschüsse für Transformationsmaßnahmen und strukturelle Anpassungen erhalten können.
► Chronik des Gesetzes - Krankenhaustransparenzgesetz (in Kraft getreten)
Das Gesetz ist Basis für die Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet.
► Chronik des Gesetzes - Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – KHTFV (in Kraft getreten)
Die Verordnung regelt, wie Kliniken finanzielle Unterstützung für Umbau, Spezialisierung oder Zusammenschlüsse erhalten, die zu qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen. So soll der Wandel der Krankenhauslandschaft gezielt gefördert werden.
► Chronik der Verordnung - Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – NotfallG
Geplant ist die Neuordnung der Notfallversorgung, einschließlich der Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ), die Patienten schnell in die richtige Behandlung steuern und die Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Notaufnahmen und Bereitschaftsdienst verbessern sollen.
Aktuelle Meldungen
Weitere Informationen
-
Krankenhausfinanzierung
Die Finanzierung der Krankenhäuser teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Alle Informationen zu Investitions- und Betriebskosten erhalten Sie in dieser Übersicht.
-
Fallpauschalen
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Finanzierung der voll- und teilstationären Leistungen der deutschen Krankenhäuser über das sogenannte DRG-Fallpauschalensystem.