Warken: Gute Versorgung braucht klare Grundsätze und praktikable Lösungen vor Ort

Bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig betonte Gesundheitsministerin Nina Warken, dass die Anpassung der Krankenhausreform die richtigen Weichen stellt, um pragmatische Lösungen vor Ort zu finden. „Wir wollen bessere Versorgung, keine Behandlungsillusion. Aber Ausnahmen sind möglich, wenn sich Krankenhaus und Kassen einigen", so Warken.

16. Juli 2025
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025
Bundesgesundheitsminsiterin Nina Warken bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig am 16.07.2025

Im Gespräch mit der Klinikleitung, Kommunalpolitik und Beschäftigten ging es insbesondere um die Regelung, dass bestimmte Leistungen künftig nicht mehr über größere Entfernungen an räumlich getrennten Klinikstandorten angeboten werden dürfen. Für Fälle wie in Braunschweig – wo z. B. die Strahlentherapie und die Allgemeine Chirurgie getrennt liegen, aber beide Kliniken eng zusammenarbeiten – könne es jedoch Ausnahmeregelungen von der Standortdefinition geben. Streitfälle zwischen Kostenträgern und Kliniken können außerdem von einem Schiedsgericht entschieden werden.

Ein Krankenhaus soll bestimmte Leistungen nur anbieten, wenn alle nötigen Voraussetzungen dafür am selben Standort vorhanden sind – Chirurgie hier, Notfallmedizin dort, das geht nicht. Wir wollen keine Behandlungsillusion, sondern bessere Versorgung. Aber kein Prinzip ohne Ausnahme: Wenn sich Kliniken und Kassen vor Ort einigen, sind Ausnahmen möglich. Solche Besuche wie in Braunschweig werde ich künftig häufiger machen – denn wir müssen die Bedenken vor Ort ernst nehmen, und das geht nur im persönlichen Gespräch.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Die Gesundheitsministerin kündigte an, in wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Krankenhausreform vorzulegen. Dabei werde auf zentrale Länderbedenken eingegangen: mehr Zeit für die Umsetzung, mehr Geld für die Umstellung der Versorgung, und mehr Flexibilität, auf dem Land länger Ausnahmen von Qualitätsstandards zuzulassen. Warken betont aber, dass die Grundsätze der Reform bestehen bleiben: „Leistungen dürfen nur angeboten und abgerechnet werden, wenn genug Fachärzte vor Ort sind. Nicht jede Klinik kann als Fachklinik ausgewiesen werden. Und auch an der Standortdefinition halten wir fest. Gute Versorgung ist eine Versorgung der kurzen Wege.“

Klicken Sie auf den Button, um den Inhalt nachzuladen.

Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.