Leistungsgruppen-Ausschuss
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat als Teil der Krankenhausreform am 8. Januar 2025 einen Ausschuss gemäß § 135e Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Dieser so genannte Leistungsgruppen-Ausschuss beschließt Empfehlungen zu den Inhalten der Leistungsgruppen-Verordnung nach § 135e Abs. 1 SGB V, d.h. zu den Qualitätskriterien für die Leistung von Krankenhäusern. Der Ausschuss soll sicherstellen, dass der aktuelle Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt wird. Dies trägt zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und für Patientinnnen und Patienten sicheren medizinischen Versorgung bei.
Aufgaben und Organisation
Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll Empfehlungen für die Weiterentwicklung der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) genannten Leistungsgruppen und der dazugehörigen Qualitätskriterien formulieren. Diese Empfehlungen dienen als Grundlage für die sog. Leistungsgruppen-Verordnung, die vom BMG erlassen wird und der der Bundesrat zustimmen muss.
Geleitet wird der Leistungsgruppen-Ausschuss gemeinsam von Bund und Ländern. Er besteht in gleicher Zahl aus Vertreterinnen und Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einerseits und Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits. Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Patientenorganisationen und der Medizinische Dienst Bund können beratend an den Sitzungen des Leistungsgruppen-Ausschusses teilnehmen. Die Geschäftsstelle des Leistungsgruppen-Ausschusses wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet.
Was sind Leistungsgruppen?
Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert und mit Qualitätskriterien hinterlegt. Das Vorliegen der Qualitätskriterien und damit die von den Krankenhäusern zugesagte Erfüllung dieser Kriterien wird bundeseinheitlich strukturiert vom Medizinischen Dienst geprüft. Die Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Diese entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter den gesetzlichen Vorgaben erbringen sollen und wohin die Vorhaltevergütung fließt.
Mitglieder des Leistungsgruppen-Ausschusses
Der Leistungsgruppen-Ausschuss wird gemeinsam vom BMG und dem Land Berlin geleitet (Stellvertretung: Niedersachsen). Er hat folgende Mitglieder:
- Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
- Bundesärztekammer (BÄK)
- Deutscher Pflegerat (DPR)
- Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)
- Beratende Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Patientenvertreterinnen und -vertreter
- Medizinischer Dienst Bund (MD Bund)